Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016
Information für unsere Pensionäre
Das Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2016 wurde am 15. Dezember 2016 durch den Landtag beschlossen.
Unsere Forderungen finden sich im Gesetz wieder. So wird nun endlich die Schließung der finanziellen Lücke in der Altersabsicherung bei Beamtinnen und Beamten der Verwaltung in einer Altersteilzeitbeschäftigung geregelt. Es wird eine Ausgleichszahlung in Anlehnung an § 26 BbgBeamtVG (Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsatzes) gewährt. Allerdings erfolgt die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes lediglich um 0,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge für je zwölf Kalendermonate. Die Lücke wird somit nur teilweise geschlossen!
Des Weiteren wird endlich der Fehler korrigiert, der bei einigen Versorgungsempfängern zur Kürzung der Pension führte. Es geht um die Versorgungsempfänger mit Anspruch auf ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt. Im Ergebnis der Anrechnung von Renten kam es zu einer Kürzung von 30,68 € monatlich. Diese Kürzung war nicht rechtens. Nach fast 3 Jahren wird nun mit einer Besitzstandsregelung bei den betroffenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern diese Kürzung rückgängig gemacht.
Hartnäckig bleiben lohnt sich!
Euer Landesseniorenvorstand
Unsere Forderungen finden sich im Gesetz wieder. So wird nun endlich die Schließung der finanziellen Lücke in der Altersabsicherung bei Beamtinnen und Beamten der Verwaltung in einer Altersteilzeitbeschäftigung geregelt. Es wird eine Ausgleichszahlung in Anlehnung an § 26 BbgBeamtVG (Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltsatzes) gewährt. Allerdings erfolgt die Erhöhung des Ruhegehaltssatzes lediglich um 0,5 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge für je zwölf Kalendermonate. Die Lücke wird somit nur teilweise geschlossen!
Des Weiteren wird endlich der Fehler korrigiert, der bei einigen Versorgungsempfängern zur Kürzung der Pension führte. Es geht um die Versorgungsempfänger mit Anspruch auf ein amtsunabhängiges Mindestruhegehalt. Im Ergebnis der Anrechnung von Renten kam es zu einer Kürzung von 30,68 € monatlich. Diese Kürzung war nicht rechtens. Nach fast 3 Jahren wird nun mit einer Besitzstandsregelung bei den betroffenen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern diese Kürzung rückgängig gemacht.
Hartnäckig bleiben lohnt sich!
Euer Landesseniorenvorstand