Zum Inhalt wechseln

MdF verursacht Klagewelle

Zirka 10.900 Widersprüche gegen die Sonderzuwendung 2008 ablehnend beschieden

GdP stellt Muster für Klageeinreichung zur Verfügung

Potsdam.

Unmittelbar nach einer Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion zu anhängigen Massenverfahren zur Besoldung in Brandenburg und kurz vor den Sommerferien schickte die ZBB die Widerspruchsbescheide zu dem Verfahren aus dem Jahr 2011 Widersprüche gegen die Festsetzung des Aufstockungsbetrages zum Weihnachtsgeld 2008 ins Land. Ein Schelm, wer da Böses denkt.

Mit der Bescheidung der überwiegend im Jahr 2011 eingelegten Widersprüche setzte die ZBB die Monatsfrist (ab Erhalt des Widerspruchsbescheides) für die Einlegung der Klagen an das jeweils zuständige Verwaltungsgericht in Gang. Anderenfalls wird der Widerspruchsbescheid rechtskräftig. Das Verfahren wäre beendet.

Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt ihre Mitglieder, die hier fristgerecht Klage einreichen wollen.

Sofern uns rechtzeitig entsprechende Rechtsschutzanträge mit dem anzugreifenden Widerspruchsbescheid erreichen (Post, Mail oder Fax), legen wir für die jeweilige Kollegin/ den jeweiligen Kollegen die Klage ein.

Wichtig:

Für die Wahrung dieser Monatsfrist ab Erhalt des Widerspruchsbescheides ist jeder selbst verantwortlich. Wir unterstützen gern, können aber nicht garantieren, dass wir auf Grund der engen Frist die Klagen fristgerecht auf den Weg bringen. Also - soweit das Verfahren über die GdP geführt werden soll - bei uns den Stand der Bearbeitung erfragen. Sind die Unterlagen eingegangen? Ist die Klage auf den Weg gebracht?

Sollen die Verfahren vorerst nicht über uns geführt werden oder ist die Frist anders nicht einzuhalten, sollte jeder Betroffene, der es möchte, fristwahrend selbst die Klage beim im Widerspruchsbescheid angegebenen Verwaltungsgericht einlegen. Hierfür stellen wir im Mitgliederbereich (Login erforderlich) entsprechende Musterklagen als Word-Dokument zur Verfügung. Für eine mögliche Rechtsschutzgewährung - Übernahme der Gerichtskosten - sollten uns die Unterlagen zeitnah übersendet werden.

Die Gerichtskostenrechnungen gehen immer, also auch bei Klageeinreichung über die GdP, an den jeweiligen Kläger. Sofern Rechtsschutz der GdP besteht, bitte diese Rechnungen nicht selbst bezahlen sondern zur Bezahlung an uns weiterleiten.

Zur Information mit den Musterklagen zum Download geht es hier.

Ihr findet diese aber auch im Mitgliederbereich unter Downloads/ Formulare, Vordrucke.

Die Musterklagen liegen auch unseren Kreisgruppen vor.

Wie geht es mit diesen Klagen weiter?

Wir haben das Finanzministerium aufgefordert, generell mit uns eine Vereinbarung zur Führung von Musterverfahren abzuschließen. Hier sind wir aber bereits im gerichtlichen Verfahren, so dass unter den eingelegten Klagen unter Beteiligung des Gerichts einige zur Fortsetzung ausgewählt werden. Die anderen werden -sofern die ZBB dem zustimmt - ruhend gestellt.


Unabhängig vom Ausgang der Verfahren werden wir für über uns eingereichte Klagen beantragen, dass die entstandenen Kosten dem Land auferlegt werden. Dieses hat unter grober Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht bis zu 10.900 Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter in das mit Kosten verbundene Klageverfahren gedrängt.

Das Land hat im Vergleich zum Vorjahr bei den Steuereinnahmen ein Plus von 20 Prozent. Bedauerlich, dass ein Teil davon für unnötige Massenverfahren ausgegeben wird.

Euer GdP-Team

This link is for the Robots and should not be seen.