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Fotos unserer Revierpolizisten ins www!???

GdP erreichte Lösung über den Datenschutzbeauftragten

Potsdam.

Nach Auffassung des Potsdamer Polizeipräsidiums sollten alle Revierpolizisten mit Foto im Internet zu sehen sein. Sie sollen durch den Bürger auf der Straße auch tatsächlich erkannt werden. Und das Ministerium wollte auf der Cebit damit glänzen...

Der GdP liegt ein diesbezügliches Schreiben des Potsdamer Polizeipräsidenten an die Schutzbereiche vor. Darin heißt es:

"Zur Funktionsbeschreibung des Revierpolizisten gehören im weitesten Maße Aufgaben im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.Das beinhaltet, dass der Bürger nicht nur die Örtlichkeit des Repo-Büros kennt, sondern auch den dort tätigen Beamten.In diesem Zusammenhang ist es daher zwingend Voraussetzung, dass dem Bürger sein Repo nicht nur namentlich bekannt ist, sondern auch visuell.Ein verdeckt arbeitender Repo ist schlichtweg undenkbar.
Ich bitte, den Beamten in einem Gespräch diese Zusammenhänge zu verdeutlichen.Sollte es nach der Erläuterung dennoch bei der Verweigerungshaltung bleiben, bitte ich Sie darauf hinzuweisen, dass dann gegebenfalls eine Ablösung von der Tätigkeit/ Funktion erfolgen wird."

GdP-Standpunkt dazu: Dienstgrad, Name, Vorname und Erreichbarkeit liegen im besonderen dienstlichen Interesse. Dazu ist auch die Einwilligung des Betroffenen nicht erforderlich. Zur Veröffentlichung von Fotos bedarf es der freiwilligen Zustimmung desjenigen.

Warum müssen Revierpolizisten weltweit visuell bekannt sein? Reicht da nicht der lokale Bekanntheitsgrad?

Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigte unsere Auffassung mit seinem an das Innenministerium gerichteten Schreiben vom 01.04.2004:

Zitat: " Das Bedürfnis, den Revierpolizisten aufgrund des Internetfotos auf der Straße wiedererkennen zu können, rechtfertigt jedoch nicht die weltweite Veröffentlichung des Fotos. Dabei ist zu berücksichtigen, dass hier ein wesentlich stärkerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vorliegt als bei der Veröffentlichung bloßer dienstlicher Kontaktinformationen..... Letztlich wird auch von Ihnen das Erfordernis, eine Einwilligung einzuholen, nicht in Frage gestellt. Ihre Erläuterungen zum dienstlichen Interesse an der Veröffentlichung der Fotos verstehen wir daher so, dass Sie die Veröffentlichung zwar für sehr wünschenswert, nicht aber für zwingend erforderlich halten.
Wir möchten schließlich noch einmal deutlich machen, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung nur dann wirksam ist, wenn sie aufgrund einer völlig freien entscheidung des Beamten abgegeben wurde.

Fazit des Landesdatenschutzbeauftragten: "Im Ergebnis sehen wir keine andere Möglichkeit, als generell auf die Veröffentlichung von Fotos der Revierpolizisten zu verzichten. Wir bitten Sie daher, die bereits veröffentlichten Fotos aus dem Angebot www.internetwache.brandenburg.de zu entfernen und uns über das von Ihnen Veranlasste zu unterrichten."

Eine Lösung auf reinweg freiwilliger Basis wäre möglich gewesen!

Euer GdP-Team

Das Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten kann hier eingesehen werden.
This link is for the Robots and should not be seen.