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Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

SEPA - für den Beitragseinzug

Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung der an die GdP erteilten Einzugsermächtigungen

Wir nutzen zur Zahlung des GdP-Mitgliedsbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren).

Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) haben wir ab ab dem 1. November 2013 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umgestellt. Die von unseren Mitgliedern bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weiter genutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE80GDP00000556376 gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

Die Mandatsreferenznummer, der Monatsmitgliedsbeitrag und unsere Gläubiger-ID wurden unseren Mitgliedern beim Beitragseinzug zum 01.08.2013 im Kontoauszug bzw. danach mit dem Begrüßungsschreiben mitgeteilt. Ebenfalls teilten wir dort die Abbuchungstermine mit.

Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir um zeitnahe Nachricht an uns. Dazu bitte auch IBAN und den BIC angeben (siehe Kontoauszug).

Die aktuellen GdP-Beitragstabellen haben wir auf unserer Homepage im Mitgliederbereich/Downloads/GdP intern eingestellt. Für Monatsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag des Monats ab. Für Quartalsabbucher buchen wir immer zum 1. Werktag im 2. Monat des Quartals ab.
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