Zum Inhalt wechseln

Beeamtenrechtsneuordnungsgesetzes ( BbgBRNG )

Stellungnahme des DGB nach § 72 Landesbeamtengesetz

Berlin.

Die Landesregierung Brandenburg legte einen äußerst umfassenden und in seiner Wirkung für unsere Beamten weit reichenden Gesetzentwurf für ein neues Beamtenrecht in Brandenburg vor. Die Gewerkschaft der Polizei hat hierzu eine Stellungnahme erarbeitet, die vollständig in die Stellungnahme des DGB eingeflossen ist.

Aus der Stellungnahme:

Grundsätzlich teilt der DGB die Auffassung, wonach das bestehende Beamtenrecht an die aktuellen bundesweiten Entwicklungen des Dienstrechts anzugleichen ist, um die Zukunftsfähigkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes angesichts des in den kommenden Jahren bevorstehenden Rückgangs qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber verbunden mit einer steigenden Überalterung in den Dienststellen des Landes, in einem wenigstens erträglichen Rahmen zu gestalten. Im Wettbewerb mit anderen Bundesländern aber auch mit Bundesbehörden dürfen die Brandenburger Beamtinnen und Beamten nicht schlechter gestellt werden. Vor dem Hintergrund dieser Anforderung erscheint der zur Stellungnahme vorgelegte Entwurf eine Umsetzung der
Regelungsnotwendigkeiten nach Wegfall der einheitlichen Regelungen des Bundesgesetzgebers zu sein, nicht jedoch der von unserer Seite erhoffte Versuch, die Gesetzgebungskompetenz des
Landes Brandenburg zu nutzen, um weit in die Zukunft reichende Modernisierungen des Beamtenrechts auf den Weg zu bringen...

Die vollständige Stellungnahme sowie der zugrunde liegende Gesetzentwurf können im Mitgliederbereich herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
This link is for the Robots and should not be seen.