Zum Inhalt wechseln

Sonderzahlung 2007 (Weihnachtsgeld)

Info des MdF

Potsdam.

Das Ministerium der Finanzen informierte in der vorigen Woche über die Sonderzahlung 2007 an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger sowie über die Änderung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften:

Nachdem Rainer Speer bereits anlässlich der Strategiekonferenz der Gewerkschaft der Polizei die Zahlung des Aufstockungsbetrages in voller Höhe ankündigte, liegt uns nunmehr auch die offizielle Mitteilung des MdF vor.

Mit unserem gemeinsamen Einsatz von (fast) genau vor einem Jahr (Demo vom 22.11.2006-Auftakt unserer Kampfmaßnahmen) erreichten wir den Kompromiss, der statt gänzlicher Streichung der Sonderzuwendung die Zahlung eines Grundbetrages sowie eines Aufstockungsbetrages in den Jahren 2007 bis 2009 vorsieht. Mehr Infos dazu hier.

Euer GdP-Team

Hier die offizielle Information des MdF:

I. Sonderzahlung 2007 an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger

Die jährliche Sonderzahlung besteht aus einem Grundbetrag und einem Aufstockungsbetrag

1. Grundbetrag

Der Grundbetrag beträgt für


    aktive Beamte und Richter 500 Euro

    Beamte im Vorbereitungsdienst 150 Euro und

    Versorgungsempfänger 250 Euro.


Für Bezieher von Witwen-, Waisengeld oder Unterhaltsbeiträgen finden die maßgeblichen Anteilssätze vom Ruhegehalt Anwendung (Bemessungsgrundlage 250 Euro).

2. Aufstockungsbetrag

Der Minister der Finanzen hat am 14. November 2007 die Höhe des Gesamtbetrages des Aufstockungsbetrages und die Einzelaufstockungsbeträge für das Jahr 2007 festgesetzt.

Der Aufstockungsbetrag beträgt für


    aktive Beamte und Richter 540 Euro

    Beamte im Vorbereitungsdienst 162 Euro und

    Versorgungsempfänger 270 Euro.


Für Bezieher von Witwen-, Waisengeld oder Unterhaltsbeiträgen finden die maßgeblichen Anteilssätze vom Ruhegehalt Anwendung (Bemessungsgrundlage 270 Euro).

Hinweis:

Die Zahlung des Grundbetrages erfolgt mit den Bezügen für den Monat Dezember 2007. Der Aufstockungsbetrag 2007 wird nicht mit den Bezügen für den Monat Dezember 2007, sondern erst mit den Bezügen für den Monat Februar 2008 gezahlt.

II. Änderung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften

Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2007 am 15. November 2007 beschlossen. Dieses beinhaltet die lineare Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezüge um 1,5 von Hundert ab dem 1. Januar 2008. Das Gesetz wird voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember 2007 nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil I, in Kraft treten. Zahlungen sind erst mit Inkrafttreten des Gesetzes möglich.

Die Zentrale Bezügestelle Cottbus wurde jedoch vom Ministerium der Finanzen gebeten, die technischen Voraussetzungen für die Zahlung zum 1. Januar 2008 zu schaffen.

This link is for the Robots and should not be seen.