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Beamte sollen erneut zu ihrer besonderen Verfassungstreue belehrt und verpflichtet werden!

VV Treuepflicht

Potsdam.

Eine neue Verwaltungsvorschrift soll regeln, dass alle BeamtInnen noch einmal -nachweislich- ihre besondere Verfassungstreue bekunden. Die GdP gab dazu ihre Stellungnahme ab

Auszug aus der Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei
    Die vorgelegte VVTreuepflicht ist ein Beispiel, wie man Beschlüsse des Landtages in der Landesregierung – hier: Reduzierung der Verwaltungsvorschriften – konterkariert.

    Obwohl im Landesbeamtengesetz eindeutig geregelt und durch höchstrichterliche Rechtsprechung lückenlos untersetzt, soll eine überflüssige und entbehrliche Verwaltungsvorschrift geschaffen werden.

    Abgesehen davon ist der Aufwand, jeden Beamten des Landes Brandenburg hierzu nachweislich zu belehren und ein 3-seitiges Merkblatt auszuhändigen, ökonomisch sowie ökologisch unverhältnismäßig und schafft nur erheblichen Verwaltungsaufwand.

    Hinzu kommt, dass sich diensterfahrene und verfassungstreue Beamte durch eine solche Belehrung des Dienstherrn beleidigt sehen (müssen).

Die GdP lehnt diese Verwaltungsvorschrift ab.

Übrigens: Politische Einstellungen kann man nicht verordnen!

Das Flugblatt dazu kann im Mitgliederbereich herunter geladen werden.

Euer GdP-Team
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