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Ausstattung der Polizeivollzugsbeamten mit Warnparka

Initiative der GdP

Potsdam.

Uns erreichen berechtigte Forderungen von Polizeivollzugsbeamten nach Ausstattung mit Warnparka. Die GdP hat dieses Thema erneut aufgegriffen und den Polizei-Hauptpersonalrat aufgefordert, hier tätig zu werden.

Der Warnparka wird als äußerst sinnvolle Schutzausstattung eingeschätzt . Er wird gegenwärtig nur Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsdienste und der Autobahnpolizei im Rahmen der Bedarfswirtschaft zur Verfügung gestellt. D.h., diese erhalten ihn, ohne ihr Bekleidungskonto belasten zu müssen.

Insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen des WWD kommen oft in Situationen, in denen ein verbessertes Sichtbarwerden zum Zweck der Eigensicherung unabdingbar ist. Sie tragen das gleiche Unfallrisiko wie die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsdienste und der Autobahnpolizei. Sie müssen jedoch mindestens 1 1/2 Jahre ihr Bekleidungskonto ansparen, um sich diesen Schutz bestellen zu können.

Das ist für uns nicht hinnehmbar!

Euer GdP-Team
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