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Zustimmung der Brandenburger Landesregierung im Bundesrat zur Änderung des Strafgesetzbuches

Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften

Potsdam.

Nachdem gestern noch vermeldet wurde, dass sich die Brandenburger Landesregierung bei der Abstimmung im Bundesrat der Stimme enthält, erfolgte innerhalb des Koalitionspartners DIE LINKE ein Umdenken.

Durch dieses Umdenken und der damit hergestellten Übereinstimmung der Koalitionspartner, konnte der Vertreter der Landesregierung Brandenburg nunmehr der angestrebten Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften zustimmen.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Entscheidung. Es ist ein klares Signal u. a. für unsere Polizisten, dass deren Schutz für die Landesregierung ein wichtiges Thema ist.

Wir begrüßen weiterhin das Umdenken innerhalb der Linksfraktion. Vorbehalte theoretischer Natur gegen eine weitere Verschärfung von Strafgesetznormen sind in der Frage der neuen Regelungen § 114 und § 115 Strafgesetzbuch aus unserer Sicht unangebracht. Wir hatten die Möglichkeit, mit Vertretern der Linksfraktion diese Problematik zu diskutieren. Dabei haben wir unsere Position, die Sicht unserer Kolleginnen und Kollegen, dargelegt.

Euer GdP Team
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