GdP zu den polizeilichen Einsätzen am Tag der Arbeit
1. Mai ist auch ein Feiertag des Versammlungsrechts
„Angesichts der vielen Veranstaltungen und Kundgebungen beweisen Demokraten Land auf, Land ab die Stärke unserer Verfassung, weil sie frei und friedlich für ihre Rechte demonstrieren können, aber auch gleichzeitig dieses für unseren Staat elementare Grundrecht allen anderen uneingeschränkt zugestehen“, sagte Malchow.
Der Gewerkschafter stellte klar, dass der Missbrauch des Versammlungsrechts sowie das bewusste Beschneiden demokratischer Grundrechte von Menschen und Gruppen, auch wenn diese höchst kontroverse Auffassungen verträten, von den zehntausenden polizeilichen Einsatzkräften nicht geduldet würden.
Malchow: „Es ist nicht nur am 1. Mai, sondern auch an allen anderen 364 Tagen des Jahres, inakzeptabel, dass Polizistinnen und Polizisten beleidigt, bespuckt oder beworfen werden.“ Es gebe weder gute noch schlechte Steine, es gebe nur Steine, die schwerste Verletzungen bewirken könnten. Es gebe aus polizeilicher Sicht genau so wenig einen guten wie einen schlechten Protest gegen andere Meinungen, es gebe nur einen verfassungsgemäßen Protest.
„Die GdP wendet sich ausdrücklich gegen Protestgruppierungen und -formen, die die Versammlungsfreiheit einseitig interpretieren und ihre offensichtlichen Regelverstöße moralpolitisch überhöhen“, unterstrich der GdP-Chef. Es könne nicht sein, dass der Polizei von diesen Seiten mit einer penetranten Regelmäßigkeit vorgeworfen werde, bei der Begleitung von Demonstrationen und Kundgebungen mit zweierlei Maß zu messen.
Den bundesweit eingesetzten polizeilichen Kräften wünschte Malchow friedliche Einsätze, gute An- und Rückfahrten sowie gute Gespräche mit den Demonstrierenden. „Ich persönlich würde mich schon sehr freuen, wenn meine eingesetzten Kolleginnen und Kollegen auf ihre Schutzhelme verzichten könnten, und der Schutz vor einem Sonnenbrand eine der größten Sorgen bliebe.“
Der Gewerkschafter stellte klar, dass der Missbrauch des Versammlungsrechts sowie das bewusste Beschneiden demokratischer Grundrechte von Menschen und Gruppen, auch wenn diese höchst kontroverse Auffassungen verträten, von den zehntausenden polizeilichen Einsatzkräften nicht geduldet würden.
Malchow: „Es ist nicht nur am 1. Mai, sondern auch an allen anderen 364 Tagen des Jahres, inakzeptabel, dass Polizistinnen und Polizisten beleidigt, bespuckt oder beworfen werden.“ Es gebe weder gute noch schlechte Steine, es gebe nur Steine, die schwerste Verletzungen bewirken könnten. Es gebe aus polizeilicher Sicht genau so wenig einen guten wie einen schlechten Protest gegen andere Meinungen, es gebe nur einen verfassungsgemäßen Protest.
„Die GdP wendet sich ausdrücklich gegen Protestgruppierungen und -formen, die die Versammlungsfreiheit einseitig interpretieren und ihre offensichtlichen Regelverstöße moralpolitisch überhöhen“, unterstrich der GdP-Chef. Es könne nicht sein, dass der Polizei von diesen Seiten mit einer penetranten Regelmäßigkeit vorgeworfen werde, bei der Begleitung von Demonstrationen und Kundgebungen mit zweierlei Maß zu messen.
Den bundesweit eingesetzten polizeilichen Kräften wünschte Malchow friedliche Einsätze, gute An- und Rückfahrten sowie gute Gespräche mit den Demonstrierenden. „Ich persönlich würde mich schon sehr freuen, wenn meine eingesetzten Kolleginnen und Kollegen auf ihre Schutzhelme verzichten könnten, und der Schutz vor einem Sonnenbrand eine der größten Sorgen bliebe.“