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Anerkennung von COVID-19-Infektion als Dienstunfall

GdP plädiert für einheitliche Regeln und gibt Betroffenen wichtige Empfehlung

Foto: (c) pixabay.com / Tumisu

Die Frage, ob eine Erkrankung am Coronavirus bei Beamtinnen und Beamten als Dienstunfall anzuerkennen ist, wird derzeit heiß diskutiert. Aufgrund einer unklaren Rechtslage gibt es gegenwärtig keinen einheitlichen Entscheidungsrahmen für Dienstherren. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) empfiehlt daher: Dienstunfallmeldung einreichen und die zuständige Personalvertretung einschalten!

Laut Informationen unserer Gewerkschaft ist eine Vielzahl der Corona- und Quarantänefälle der Bundespolizeibeschäftigten dienstlichen Ursprungs. Für gesetzlich Versicherte hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung deshalb eine Empfehlung erarbeitet, nach der COVID-19-Infektionen als Dienstunfall anzuerkennen sind. Für Beamtinnen und Beamte fehlt es an einer solchen einheitlichen Handlungsempfehlung. Sie sind über die Dienstunfallfürsorge ihres Dienstherrn abgesichert. Dabei ist jede Behörde für die Ausgestaltung des Verfahrens der Unfalluntersuchung selbst verantwortlich. Eine einheitliche Regelung wird durch die länderspezifischen Unterschiede im Beamtenrecht weiter erschwert. Ob eine COVID-19-Infektion als Dienstunfall anerkannt werden kann, lässt sich daher für Beamtinnen und Beamte nicht pauschal beantworten.

Nach Meldung des DGB wurde bekannt, dass Anträge von Beamtinnen und Beamten auf Anerkennung der Infektion als Dienstunfall abgelehnt wurden. Als Begründung wurde angegeben, es bestünde durch die Pandemie eine Allgemeingefahr, die alle Menschen mehr oder minder gleich bedrohe. Das Infektionsrisiko wäre somit unabhängig von der Tätigkeit.

Der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei Andreas Roßkopf verurteilt diese Haltung aufs Schärfste: „Es darf nicht sein, dass unsere Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich die innere Ordnung unseres Landes aufrechterhalten und nicht einfach so zu Hause bleiben oder im Homeoffice arbeiten können, hier so im Stich gelassen werden.“ Roßkopf fordert die Schaffung bundesweit einheitlicher Regeln, entsprechend der Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die längst von der Annahme einer Allgemeingefahr abgerückt ist.

Bis dahin empfiehlt der Bezirk Bundespolizei allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich, bei dienstlich angeordneter Quarantäne die Personalvertretung einzuschalten und eine Dienstunfallmeldung einzureichen. Gleiches gilt bei einem Infektionsfall, der möglicherweise mit der Ausübung der dienstlichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen kann. Hierzu sollten umfassende Aufzeichnungen der beruflichen und privaten Kontakte erstellt werden, um gegebenenfalls rekonstruieren zu können, wann, wo und durch wen es zur Infektion kam.

Zur Meldung des DGB geht es hier.
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