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Neue Entwicklungen zum DEIG

BMI veröffentlicht Verwaltungsvorschrift

Ergänzung zur Nachricht vom 7. August

Grafik: (c) pixabay.com / geralt

Das BMI hat heute die angekündigte Verwaltungsvorschrift zum Testlauf des Distanz-Elektro-Impuls-Gerätes (DEIG) veröffentlicht. Jeweils 10 Geräte des Modells Taser X2 sollen in einer einjährigen Testphase in den drei Bundespolizeiinspektionen Berlin Ostbahnhof, Frankfurt am Main Hauptbahnhof sowie Kaiserslautern genutzt werden. Der Start des Testlaufes ist bereits für September geplant.

Wie erwartet, stuft das BMI das DEIG Modell Taser X2 auf Basis von externen Gutachten rechtlich nicht als Waffe, sondern als Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs ein. Auch soll das Modell die elektrischen Grenzwerte zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nicht überschreiten. Kolleginnen und Kollegen die das Gerät führen und verwenden, bedürfen allerdings im Vorfeld einer speziellen Unterweisung. Hierzu hat das BMI konkrete Aus- und Fortbildungskriterien erlassen.

Die GdP begrüßt die eindeutige rechtliche Einstufung des DEIG sowie den Erlass von Aus- und Fortbildungskriterien. Gleichzeit muss zunächst jedoch sichergestellt werden, dass die am Testlauf beteiligten Kolleginnen und Kollegen von qualifiziertem Fachpersonal geschult werden. Auch die Einsatzkriterien müssen rechtssicher und vor allem eindeutig formuliert sein, denn der Schutz der Kolleginnen und Kollegen steht für uns weiterhin und immer an erster Stelle.
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