Zum Inhalt wechseln

Nulltoleranz bei Rassismus, Extremismus und Diskriminierung

GdP begrüßt Urteil zur Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis

Foto: (c) pixabay.com / Daniel_B_photos

Selten ist eine gerichtliche Presseerklärung so detailliert wie die des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes zum Urteil vom 16. April 2021. Unter dem Aktenzeichen 6 LD 4/19 hat das Gericht die Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst bestätigt.

Zum Sachverhalt und den Gründen wird ausführlich ausgeführt. Seit 2009 war der POM Angehöriger der Bundespolizeidirektion Hannover. 2015 wurde unter Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet. 2019 wurde Disziplinarklage wegen zahlreicher inner- und außerdienstlicher Pflichtenverstöße erhoben.

Auch das OVG hat es als erwiesen angesehen, dass sowohl die strafrechtlich geahndeten Vorwürfe (Verleumdung, unberechtigtes Fotografieren eines in Gewahrsam genommenen marokkanischen Staatsangehörigen und Verbreitung dieser, unerlaubter Besitz von Munition und einer Schusswaffe sowie unerlaubter Besitz von 120 kinder- und 188 jugendpornographischen Schriften) als auch die weiteren gravierenden Dienstpflichtverletzungen (unaufgefordertes Versenden eines pornographischen Fotos an eine 14-Jährige, sexuelle Belästigung einer Polizeianwärterin und eines Polizeianwärters sowie sexuelle Handlungen während des Dienstes, Fotografieren in Gewahrsam Genommener in wehrloser Position, unbefugte Weitergabe vertraulicher Informationen als Suchthelfer) die Entfernung aus dem Dienst erfordern. Auch eine „Entgleisung während einer negativen, inzwischen überwundenen Lebensphase“ liege nicht vor und rechtfertige deshalb nicht, von der disziplinarischen Höchstmaßnahme abzusehen.

Hand aufs Herz: Die Aufzählung der Straftaten und Dienstpflichtverletzungen werfen auch auf die Bundespolizei kein gutes Licht, war es doch für den Täter möglich, die Vielzahl der Taten auszuführen. Uns ist bekannt, dass die Aufarbeitung der Vorfälle innerhalb auch Gefüge und Abläufe offenbarte, die derartige Verfehlungen nicht verhinderten. Aus diesem erschreckenden Vorfall zu lernen und Konsequenzen zu ziehen, war und ist unser aller Aufgabe, denn das darf in unseren Reihen nicht noch einmal geschehen!

Das Bewusstsein der Organisation ist seit 2015 und auch im Zuge der jüngst öffentlich gewordenen Geschehnissen bei den Länderpolizeien hoch. Wir haben Dokumente, Vorschriften, Strukturen und Ansprechpersonen, um präventiv, detektiv und auch repressiv gegen jegliche Handlungen vorzugehen, die unser Ansehen in den Schmutz ziehen. Dabei ist jede und jeder gefragt, sollte es doch sogar zivilcouragierter Anspruch von uns allen sein, unsere Verfassungswerte zu verteidigen! Die Ausführlichkeit der genannten Presseerklärung ist deshalb im Sinne einer offenen Fehlerkultur wertvoll.

Die GdP bringt sich in diesem Zusammenhang in die Studie "Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten", gefördert durch das BMI, ein. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Jörg Radek wurde als Mitglied in den Beirat des Projektes bestellt. Ein weiteres Anliegen der GdP ist die Intensivierung politischer Bildungsarbeit im Zusammenhang mit unmittelbarer sozialwissenschaftlicher Betreuung des operativen Dienstes, um persönlichen und gruppenspezifischen Entwicklungen "in die falsche Richtung" (auch niedrigschwellig) umgehend entgegen wirken zu können. Hierfür haben wir mit dem Haushaltsausschuss für das Haushaltsjahr 2021 zehn neue Planstellen erfolgreich verhandeln können.
This link is for the Robots and should not be seen.