Zum Inhalt wechseln

GdP nimmt Stellung zum Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz

Heute nahm die GdP in einer Anhörung im Bundestag Stellung zum Gesetzesentwurf zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechtes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz).

An der Anhörung nehmen das zuständige GBV-Mitglied Jörg Radek als Sachverständiger und der GdP-Fachausschussvorsitzende Sven Hüber teil. Die GdP begrüßt im Prinzip den Entwurf und die vorgesehenen Verbesserungen – unter anderem bei der Mütterrente, der Auslandsbesoldung und der Erhöhung der Polizeizulage. Deutliche Kritik übt GdP-Vize Radek aber daran, dass die Regierung weiterhin nichts in Sachen Ruhegehaltsfähigkeit ändern will.

„Die Abschaffung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Bund war ein schwerer Fehler, der sich auch negativ auf die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber auswirkt.“ Daher sei die Einführung einer amtszulagenähnlichen Zulage ähnlich der in Bayern (Sicherheitszulage für besondere Berufsgruppen) notwendig. Außerdem solle die Kappungsgrenze der seit der Wiedervereinigung verdienten Versorgung für Ost-Beamte abgeschafft werden, da sie eine große Ungerechtigkeit darstellt. Es bleibe festzustellen, dass mit kurzfristigen finanziellen Anreizen die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes nicht nachhaltig verbessert werden könne. Vielmehr sollten die Rahmenbedingungen geändert werden. Dazu zählte er die für ihn längst überfällige Senkung der Wochenarbeitszeit oder die Übernahme von Betreuungskosten bei Einsätzen.

Henriette Schwarz vom Deutschen Gewerkschaftsbund hob zwar auf einige vorgesehene positive Änderungen im Besoldungsrecht ab. Doch mahnte sie weitergehende Reformen an. Es gehe darum, die Rahmenbedingungen tatsächlich attraktiver zu gestalten. Dazu gehöre die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Dynamisierung der Erschwerniszulagen und ein attraktives Laufbahnrecht. Eine nachhaltige Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Bindung oder Gewinnung von qualifiziertem Personal könne so nicht gelingen. Seit Jahren knirsche es im öffentlichen Dienst, weil schlichtweg Personal fehle.

Nils Kammradt von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verwies darauf, dass die Beibehaltung der 41-Stunden-Woche vor dem Hintergrund einer enormen Arbeitsverdichtung und eines hohen Krankenstandes schädlich und personalpolitisch auch nicht mehr notwendig sei. Er setzte sich für eine bessere Anerkennung von Berufserfahrungen bei Einstellung und Aufstieg und für ein durchlässigeres Laufbahnrecht ein. Seit der Föderalismusreform habe sich das Beamtenrecht von Bund und Ländern schnell auseinanderentwickelt. Vor allem behindere unterschiedliches Laufbahnrecht einen Wechsel zwischen den Ländern und dem Bund.

This link is for the Robots and should not be seen.