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GdP zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes

Repariert, aber nicht durchgängig modernisiert

Foto: GdP-Bezirk Bundespolizei

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) – Bezirk Bundespolizei begrüßt die heutige erste Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“ im Deutschen Bundestag. Von dem breit angelegten Modernisierungsentwurf des Jahres 2019 bleibt allerdings letztlich nur noch ein schmaler Überrest, der nur die gravierendsten Defizite beseitigt.

„Es ist erfreulich, dass in für die Bundespolizei wichtigen Bereichen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr bisher existierende Einschränkungen mit dem neuen Gesetz beseitigt werden“, erklärt Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei. Roßkopf verdeutlicht: „Wer den milliardenschweren und teilweise sogar tödlichen Markt krimineller Menschenhändler und Schleuser trockenlegen will, braucht unabdingbar die jetzt kommenden Befugnisse, deren Kommunikation aufklären zu können. Auch wichtige Instrumente zur Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Verkehrsbereichen können nur begrüßt werden." Bespiele hierfür sind die Verhängung von Meldeauflagen gegen bekannte reisende Gewalttäter bei Sportveranstaltungen oder die Rechte zur Bekämpfung von illegalen Drohnen über den Flughäfen.

Unverständlich aber bleibt für die GdP, dass das Gesetz die Einführung und Nutzung modernen Technologien, insbesondere Gesichtserkennungssoftware, nicht berücksichtigt. „Niemand kann verstehen, dass zwar wie vor 50 Jahren der Beamte mit dem Fahndungsfoto und seinen Augen im Bahnhof nach gesuchten Straftätern suchen darf, aber nicht die viel präzisere Kameratechnik mit der daneben sitzenden Beamtin“, so der Bezirksvorsitzende. In dieser mangelnden Innovation sieht die GdP ein klares Versäumnis der Politik, die Bundespolizei für die zukünftige Aufklärung bzw. Verhinderung von Straftaten sowie im Kampf gegen Terrorismus zu modernisieren und in ein neues Zeitalter zu führen.
Unerklärlich bleibt in diesem Zusammenhang auch, dass die Bundespolizei als moderne Fahndungseinheit entlang der deutschen Grenzen weiter auf einen 30-Kilometer-Streifen limitiert wird, wie zu Zeiten von Autos mit 30 PS. Die GdP fordert daher, den Zuständigkeitsbereich zur Bekämpfung unerlaubter Einreisen und illegaler Schleusung auf wenigstens 50 km an den Landesgrenzen auszuweiten sowie im Seebereich auf 80 km.

In einem Punkt formuliert Roßkopf an die parlamentarischen Beratungen ganz besondere Ansprüche: „Wir erwarten, dass die klaren gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei zukünftig nicht mehr von den Verkehrsbetreibern der Bahn und der Flughäfen in teilweise menschenunwürdigen Gebäuden untergebracht werden. Diesem Anspruch muss das Parlament mindestens gerecht werden.“
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