GdP zu Gebührenbescheiden bei Fußball-Hochrisikospielen
Malchow: Gebühren-Prozess wird das Gewaltproblem im Fußballgeschehen nicht lösen
Die Polizei sei nun einmal im öffentlichen Raum für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung zuständig, bekräftigte der GdP-Chef. Das gelte bei Fußballeinsätzen im Besonderen auch für die Fanbegleitung zu den Stadien und auch wieder zurück. „Da ist die Polizei oft genug gefragt, Fanausschreitungen zu unterbinden. Die Kosten dafür muss aber der Staat tragen“, unterstrich Malchow. Die Arbeit der Polizei dürfe nicht daran bemessen werden, wie hoch der tatsächliche Aufwand sei, sondern was erforderlich sei, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Der Gewerkschafter wies darauf hin, dass es seit Jahren eine überwiegend gut funktionierende Aufgabentrennung zwischen der Polizei im öffentlichen Raum und den Sicherheitskräften der Vereine in den Stadien gebe. Malchow: „Das organisieren die Vereine in enger Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei und bezahlen das auch.“ Das schließe zudem die Unterstützung der wichtigen und notwendigen Fanprojekte ein. Deren Arbeit mache den Fußball friedlicher, und das helfe schließlich auch der Polizei. Zu befürchten sei jedoch, dass zusätzliche Gebührenkosten von weniger begüterten Vereinen mit notorischem Fanpotenzial an anderer Stelle eingespart würden, beispielsweise bei Mitteln für Fan-Sozialarbeit. „Fakt ist: Die Vereine rufen ihre Anhänger nicht dazu auf, sich irgendwo mit irgendwem zu prügeln. Die Ursachen für massive Polizeieinsätze liegen nicht im Sport. Der Fußball wird jedoch als Bühne für teils absurde, teils brutale Machtdemonstrationen missbraucht.“
Laut Malchow ist es nicht ausgeschlossen, dass ein am Ende für Gebührenbescheide gefälltes Urteil eine Signalwirkung für andere Veranstaltungen entfalten kann, die durch die Polizei begleitet werden. Dann gingen demnächst auch bei großen Volksfesten Gebührenbescheide an den Veranstalter. „Und unweigerlich wird es dann auch um die Frage des Veranstalters gehen, wieso denn eigentlich so viele Polizistinnen und Polizisten im Einsatz waren.“ Nicht vergessen werden dürfe, dass eine entsprechende Polizeipräsenz zu einem friedlichen Verlauf einer Veranstaltung beitrage. Die Entscheidungskompetenz über die Zahl der Einsatzkräfte müsse aber bei der Polizei bleiben. Die GdP werde sich jedenfalls dagegen wehren, dass die Polizei in die Begründungspflicht über den Kräfteansatz bei einem Veranstaltungseinsatz geraten könnte.
Im Übrigen würde das Gebührengeld nicht bei der Polizei ankommen. „Die Summen fließen in die Länderhaushalte und werden dort verteilt. Und da ist die Polizei ja nicht unbedingt ein Investitionsschwerpunkt“, stellte Malchow fest.
Der Gewerkschafter wies darauf hin, dass es seit Jahren eine überwiegend gut funktionierende Aufgabentrennung zwischen der Polizei im öffentlichen Raum und den Sicherheitskräften der Vereine in den Stadien gebe. Malchow: „Das organisieren die Vereine in enger Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei und bezahlen das auch.“ Das schließe zudem die Unterstützung der wichtigen und notwendigen Fanprojekte ein. Deren Arbeit mache den Fußball friedlicher, und das helfe schließlich auch der Polizei. Zu befürchten sei jedoch, dass zusätzliche Gebührenkosten von weniger begüterten Vereinen mit notorischem Fanpotenzial an anderer Stelle eingespart würden, beispielsweise bei Mitteln für Fan-Sozialarbeit. „Fakt ist: Die Vereine rufen ihre Anhänger nicht dazu auf, sich irgendwo mit irgendwem zu prügeln. Die Ursachen für massive Polizeieinsätze liegen nicht im Sport. Der Fußball wird jedoch als Bühne für teils absurde, teils brutale Machtdemonstrationen missbraucht.“
Laut Malchow ist es nicht ausgeschlossen, dass ein am Ende für Gebührenbescheide gefälltes Urteil eine Signalwirkung für andere Veranstaltungen entfalten kann, die durch die Polizei begleitet werden. Dann gingen demnächst auch bei großen Volksfesten Gebührenbescheide an den Veranstalter. „Und unweigerlich wird es dann auch um die Frage des Veranstalters gehen, wieso denn eigentlich so viele Polizistinnen und Polizisten im Einsatz waren.“ Nicht vergessen werden dürfe, dass eine entsprechende Polizeipräsenz zu einem friedlichen Verlauf einer Veranstaltung beitrage. Die Entscheidungskompetenz über die Zahl der Einsatzkräfte müsse aber bei der Polizei bleiben. Die GdP werde sich jedenfalls dagegen wehren, dass die Polizei in die Begründungspflicht über den Kräfteansatz bei einem Veranstaltungseinsatz geraten könnte.
Im Übrigen würde das Gebührengeld nicht bei der Polizei ankommen. „Die Summen fließen in die Länderhaushalte und werden dort verteilt. Und da ist die Polizei ja nicht unbedingt ein Investitionsschwerpunkt“, stellte Malchow fest.