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Wir holen das Beste für Euch raus

GdP an Gesetzgebungsverfahren beteiligt

Foto: (c) pixabay.com / edgarklausimmobilien

Seit Mittwoch, 3. Februar 2021, liegt uns der Referentenentwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2021/2022 (BBVAnpG 2021/2022) vor. Was wir schon sagen können und wie es weitergeht.

In dem knapp 100 Seiten starken Entwurf sind zahlreiche Ideen und Änderungen für Bundesbeamtinnen und -beamte enthalten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Spitzenorganisationen sind wir durch Stellungnahme an dem laufenden Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Dazu arbeiten wir den Entwurf derzeit detailliert juristisch und inhaltlich auf, so dass wir passgenau darauf reagieren, das Beste für Euch rausholen und Euch verlässlich informieren können.

Eine gute Nachricht haben wir aber schon jetzt für Euch: Das von uns in schwierigen Zeiten erkämpfte Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Oktober 2020 soll laut Referentenentwurf zeitgleich und systemgerecht für die Beamtinnen und Beamten übernommen werden. Abzüglich der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten würden sich damit die Dienst- und Versorgungsbezüge zum 1. April 2021 um 1,2 Prozent und zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent erhöhen.
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