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Neues Dienstrechtsgesetz als „Mogelpackung“

gdp_zum_thema.jpgUmfangreiche Änderungen bei Rahmenbedingungen, Bezahlung und Altersversorgung der Bundesbeamten geplant – DGB und GdP kritisieren massiv Ein Bericht zur Gesetzeserörterung mit Bundesinnenminister Schäuble Berlin/Hilden. Es war schwere Kost, die der Bundesinnenminister seinen Gesprächspartnern vom Deutschen Gewerkschaftsbund DGB verordnet hatte. Durch mehrere Aktenordner musste sich quälen, wer zu Schäubles neuem Gesetzentwurf mit dem sperrigen Namen „Dienstrechtsneuordnungsgesetz“ (DNeuG) Stellung beziehen wollte. In der Papierflut verbargen sich manche Neuregelungsabsichten, die den Gewerkschaften wie ein Anschlag auf die Beschäftigten vorkamen. Das Bundesinnenministerium präsentierte damit bereits die zweite Entwurfsfassung, eine dritte wurde von Schäuble gleich mit angekündigt. Das Bundeskabinett soll sich erst nach der Sommerpause mit der Materie befassen. Anfangs hoffte man noch im Lager des DGB und der GdP, dass mit der Bundestagswahl 2005 auch die seinerzeitigen „furchtbaren Vorschläge“ des Beamtenbundeschefs Heesen, Ex-Innenminister Schily und ver.di-Chef Bsirske zur „Reform der Strukturen des öffentlichen Dienstrechts“ endgültig vom Tisch seien. Zu ungerecht erschienen den Beamtinnen und Beamten die Vorschläge. Auch der heutige Innenminister Schäuble konnte sich dem Vernehmen nach mit dem seinerzeitigen Gesetzentwurf nie anfreunden. Die Gewerkschaft der Polizei hatte den Gesetzentwurf damals radikal abgelehnt. Sie sah in den Vorschlägen zur „Leistungsbesoldung“ ein inakzeptables „Paternoster-Prinzip“, welches durch Gehaltseinbußen aller einige wenige prämieren wollte. Die GdP erkannte seinerzeit darin eine grobe Störung des Klimas in den Polizeidienststellen. Nunmehr hat das Bundesinnenministerium unter Federführung des jetzigen Hausherrn Schäuble – von der Öffentlichkeit bisher weitgehend unbemerkt - einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt. Das Gesetz soll in Zeiten nach der Föderalismusreform zwar nur noch die Angelegenheiten der Beamten, Richter und Soldaten beim Bund regeln; die Länder gehen ihre eigenen Wege. Aber es enthält berufspolitischen Sprengstoff, der auch Negativbeispiel für die Länder sein könnte. Schäubles Ministerium will unter anderem das Bundesbeamtengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz, das Beamtenversorgungsgesetz und das Bundespolizeibeamtengesetz ändern. Die Vertreter der Betroffenen waren nach Durchsicht des Papierberges von Schäubles Plänen am Ende genauso wenig überzeugt wie seinerzeit von Schilys Plänen. Am 4. Juli 2007 hatte Innenminister Schäuble deshalb die Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Verbände eingeladen, um vor einer Befassung des Bundeskabinetts die Auffassung der Betroffenen zu seinen Vorhaben kennen zu lernen und Kritik anzunehmen. Die Kritikpunkte waren umfangreich; das Gespräch entsprechend lang. Die Interessen der Beamtinnen und Beamten in der Bundespolizei und der Bundesfinanzpolizei vertraten dabei die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock gemeinsam mit dem Beamtenrechtsexperten der Bundes-GdP, Hans Adams, und Kollege Hüber vom Bezirk Bundespolizei. Der Bundesinnenminister erklärte gleich vorab, dass es auch innerhalb des BMI noch Abstimmungsbedarf und Unklarheiten zur Frage der beabsichtigten Leistungsbezahlung und einer möglichen besoldungsrechtlichen Sonderregelung für die Bundeswehr gäbe. Man sei hier noch nicht zu einem Ergebnis gekommen. Der vorgelegte Gesetzentwurf sei daher auch noch gar nicht fertig, vielmehr müsse es im August ein weiteres Gespräch mit den Gewerkschaften über den dann abschließenden Gesetzentwurf geben. Genug Zeit also, um Änderungen in den Gesamtentwurf einzubringen, bevor sich das Bundeskabinett damit befasst. Der DGB und die GdP-Vertreter konfrontierten Wolfgang Schäuble mit massiven Kritikpunkten. In Teilen seien die Schwächen und inakzeptablen Punkte des alten, vom DGB und der GdP abgelehnten Schily/Beamtenbund/ver.di-Gesetzentwurfes erneuert, in Teilen sogar „verschlimmerbessert“ worden. Die DGB- und GdP-Vertreter hoben aus ihren umfangreichen Anmerkungen einige Punkte besonders hervor und drängten gegenüber Wolfgang Schäuble auf Abänderung des Gesetzentwurfes bis zum August. Auf grundsätzliche Ablehnung bei den Gewerkschaftern stieß so im beamtenrechtlichen Teil des Entwurfes die Absicht des Bundesinnenministers, die allgemeine Lebensarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes auf 67 Jahre heraufzusetzen. Der DGB fordert hier genauso wie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegenwärtige Altersgrenze zu belassen bzw. die getroffenen Verschlechterungen der Arbeitnehmer zurückzunehmen. Es steht zu vermuten, dass dieses Thema auch die kommenden Wahlkämpfe beherrschen wird. Eine Ausweitung der Regelungen auf die Beamtinnen und Beamten würde – auch unter Ansehung des „demographischen Faktors“ und der anhaltenden Stellenkürzungen beim Bund – nicht zu mehr Beschäftigung im öffentlichen Dienst, sondern lediglich zu niedrigeren Alterseinkommen führen. Völlig inakzeptabel ist auch das nun neu vorgelegte Vorhaben Schäubles, durch eine Änderung des Bundespolizeibeamtengesetztes (BPolBG) die besondere Altersgrenze für Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sowie Polizisten beim Bundeskriminalamt (BKA) von bisher 60 auf 62 Jahre anzuheben. Der DGB und die GdP lehnen dieses Vorhaben kategorisch ab und fordern stattdessen, die Zollbeamten mit polizeilichen aufgaben ebenfalls in die jetzige besondere Altersgrenze der Bundespolizisten und BKA-Beamten nach dem Bundespolizeibeamtengesetz einzubeziehen. Nach Gewerkschaftsauffassung kann die zunehmende Veralterung der Gesellschaft kein Grund für die Absenkung der besonderen Altersgrenze sein. Die besonderen physischen und psychischen Belastungen des langjährigen Polizeidienstes verschwänden nicht, nur weil die Menschen länger leben und die Gesellschaft immer älter wird. „Nach spätestens 40 Jahren Polizeidienst muss endgültig Schluss sein, Herr Schäuble“, verlangten die GdP-Vertreter. „Nach Jahrzehnten Wach- und Wechseldienst und Einsätzen ist mit 60 der Ofen aus.“ Eine Abfrage des Bundesinnenministeriums hatte bereits ergeben, dass 12 Bundesländer das Dienstalter ihrer Polizisten auch in Zukunft nicht hochsetzen wollen. Zudem zeige ein Blick zu den europäischen Nachbarn, dass Deutschland im internationalen Vergleich seine (Bundes-)Polizistinnen und Polizisten bereits heute am längsten arbeiten lasse – sowohl täglich als auch mit Blick auf die Altersgrenze. Nach einer Erhebung der internationalen polizeilichen Gewerkschaftsvereinigung EUROCOP lägen die Pensionsalter für Polizistinnen und Polizisten in den EU-Staaten zwischen 50 und 60 Jahren, in den meisten Ländern zwischen 55 und 58 Jahren. Besonders auffällig sei aber, dass international der Dauerbelastung des Polizeidienstes und dem Aufopferungsgedanken dadurch Rechnung getragen wird, dass in den Mittelpunkt nicht das Lebensalter, sondern die Dauer des Polizeidienstes gerückt werde. In der Regel würde nach 30, maximal 37 Dienstjahren die volle Pensionshöhe erreicht. „Das zeigt deutlich, was internationaler Standart ist und wo Deutschland hinkommen muss“, so die GdP-Vertreter. Auch der Bund müsse die Dauer des Polizeidienstes zum Maßstab des Pensionierungsalters der Bundespolizisten und Bundesfinanzpolizisten machen. Hier muss der Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet werden. Im Laufbahnrecht, so kritisieren DGB und GdP weiter, sei die Chance ungenutzt geblieben, die starren und überholten Schranken zwischen den Laufbahnen und Laufbahngruppen einzureißen. Begrüßt wird, dass der „z.A.-Status“ wegfallen soll. Der schöne Fortschritt würde aber durch eine für alle geltende dreijährige Probezeit gleich wieder ins Negative verkehrt. Der DGB und die GdP können eine dadurch bewirkte Verlängerung der Probezeit z.B. des mittleren Dienstes nicht akzeptieren. Auch Schäubles Vorhaben zu Änderungen im Besoldungsrecht sind nach Feststellungen des DGB und der GdP unbefriedigend. Die GdP stellte klar, dass eine Sonderbesoldung für die Bundeswehr eine eigene Besoldungsstruktur für die Polizei nach sich ziehen müsse. Man sei darauf vorbereitet. Schließlich könne so eine gerechte und verantwortungskonforme Besoldungsstruktur in den Polizeien des Bundes erreicht werden. Weiterhin sei zwar sei zu begrüßen, dass der nach mehreren Kürzungen verbliebene Rest der Sonderzuwendung (gemeint ist das Weihnachtsgeld) nunmehr gezwölftelt und in das monatliche Grundhalt überführt werden soll, um es vor weiteren Kürzungen zu schützen. Jedoch seien andere Vorhaben des Gesetzes schlicht inakzeptabel. So soll es nach dem Gesetzentwurf – anders als bei den Tarifbeschäftigten – neun „Erfahrungsstufen“ geben. Damit würden die bisher altersbezogenen Stufen ersetzt. Inakzeptabel ist für die GdP jedoch, dass in einem 2-3-4-Jahre-Intervall die Einstufung per „Leistungseinschätzung“ erfolgen soll; eine Beteiligung der Mitarbeitervertretung sei genauso wenig vorgesehen wie konkrete Kriterien. „Das führt zu intransparenten und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen über Einkommenshöhen“, so die GdP-Vertreter. „Die Polizei würde weiter zu Büropolizei verkommen. Der mit dem Gesetzesvorschlag einhergehende bürokratische Popanz läuft dem Ziel der Bundesregierung nach Entbürokratisierung zuwider.“ Die GdP hält die bisherigen Instrumente der Leistungsprämiengewährung für vollkommen ausreichend. Alle anderen Vorschläge führten nur zu mehr Bürokratie in den Dienststellen und sehr viel Frust. Für die mehrheitlich teamorientiert arbeitende Eingriffsverwaltung bei der Bundespolizei, dem BKA und dem Zoll könne es daher grundsätzlich keine „Wettbewerbssituation“ zwischen den Beschäftigten geben, wo viele Verlierer wenige Gewinner „sponsern“ sollten. Als völlig abwegig bezeichneten die GdP-Vertreter Schäubles Pläne, die Eingangsbesoldung um 10 Prozent abzusenken. „Wer seine Polizeiausbildung abgeschlossen hat und voll eigenverantwortlich in den operativen Polizeidienst geht, ist kein 90-Prozent-Polizist, sondern unterliegt den gleichen Einsatzbelastungen und dem gleichen Risiko“, so die GdP. Eine abgesenkte Besoldung bei gleicher Verantwortung und gleichem Risiko dürfe es für Polizeibeamte und Zollbeamte mit polizeilichen Aufgaben nicht geben. Die DGB- und GdP-Vertreter kritisierten, dass der Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur angemessenen Berücksichtigung des dritten Kindes in der Besoldung weiter ignoriere. Kritikwürdig ist aus Gewerkschaftssicht auch, dass die vorgesehenen Regelungen zur Auslandsbesoldung nicht den Bedürfnissen entsprechen, wie sie durch verschiedene spezielle Einsätze der Bundespolizei und des BKA begründet werden. Hier müsse der Entwurf nachgebessert werden. Auch die ministeriellen Vorstellungen zu Änderungen im Versorgungsrecht wurden von den Beamtenvertretern massiv kritisiert. Das Vorhaben, einen leichteren Wechsel zwischen freier Wirtschaft und öffentlichem Dienst durch besseren Bestandsschutz und Mitnahmemöglichkeit der erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung zu ermöglichen, sei im Gesetzentwurf gescheitert. Warum das Ministerium nicht wenigstens ein “Einfrieren“ erworbener Pensionsansprüche bei Wechsel in die Wirtschaft zulassen wolle, bleibe unklar. Die GdP forderte von Wolfgang Schäuble, den Gesetzentwurf dahingehend zu ändern, dass ein Ruhestand ohne Abzüge wegen Dienstunfähigkeit bereits nach 35 Dienst- und Arbeitsjahren, in allen anderen Fällen antragsabhängig nach 40 Dienst- und Arbeitsjahren für alle Beamtinnen und Beamten ermöglicht werden muss. Die jetzigen Möglichkeiten seien völlig unzureichend. Bundespolizisten und Zöllner müssten bei Ausscheiden mit besonderen Altersgrenze grundsätzlich abschlagsfrei ausscheiden können. Die vorgesehene Ausgrenzung von Beamtinnen und Beamten, deren Arbeitsjahre vor dem Beamtenverhältnis nicht im öffentlichen Dienst geleistet wurden oder deren Vordienstzeiten nicht besoldungserhöhend anerkannt werden, von einem abschlagsfreien vorzeitigen Ruhestand sei inakzeptabel, weil sie massiv Beamtinnen und Beamte in den östlichen Bundesländern benachteilige. Die Berufsbiografien tausender Bundesbeamter in den neuen Ländern weisen eine versicherungspflichtige Tätigkeit aus, bevor das Beamtenverhältnis begründet wurde. Nicht immer seien diese Zeiten als Vordienstzeiten berücksichtigungsfähig. Deshalb müssten Arbeits- und Dienstjahre in einer Summe berücksichtigt werden. Die GdP forderte auch, den § 12a des Beamtenversorgungsgesetzes, welcher beim Besoldungsdienstalter ausgeschlossene Zeiten auch als nicht ruhegehaltsfähig erklärt, ersatzlos zu streichen. Die Nichtberücksichtigung von DDR-Zeiten beim Ruhegehalt träfe auf alle Arten einer Vordienstzeit in der DDR zu. Es bedürfe daher keiner Solderregelung. Durch die Beamtenvertreter wurde ebenfalls kritisiert, dass mit dem Gesetzentwurf die befristete erweiterte Versorgung von Beamten mit Pensions- und Rentenanspruch bis zum Renteneintritt verschlechtert werden soll. Auch hier sind in erster Linie Bundesbeamte aus den neuen Ländern betroffen. Die ministeriale Vorlage will damit im Gesetz eine Schlechterstellung verankern, nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2005 eine die Pensionäre begünstigende Rechtsauslegung vorgenommen hatte. Die Gewerkschafter mahnten eine Gesetzesregelung an, die die Versorgung bis zum Renteneintritt nicht verschlechtert. Zugleich forderten die Beamtenvertreter den Innenminister auf, die Chance zu nutzen und die unterschiedlichen Höchstgrenzen beim Zusammentreffen von Rente und Pension abzuschaffen. Die GdP-Vertreter hatten mehrere Fallbeispiele mitgebracht, bei denen Beamten mit „Mischversorgung“ bei Beginn der Rentenzahlung das erdiente Ruhegehalt dramatisch gekürzt werden soll. Nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 2004 zur Bewertung von Altersbezügen aus DDR-Zeiten sei aber keinerlei Raum mehr, in der DDR verbrachte rentenrechtliche Zeiten zu einer Kürzung der erworbenen Pensionsansprüche heranzuziehen. DDR-Zeiten seien ausschließlich – ob positiv oder negativ - rentenrechtlich zu beurteilen. Zumindest könne es nicht so sein, dass selbst die im Bundesdienst erdienten Pensionsansprüche noch gekürzt würden; das erdiente Ruhegehalt müsse immer belassen werden. Die im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wollen nun nach dem Spitzengespräch weitere Konsultationen führen, um die kritisierten Gesetzespassagen aus dem Entwurf zu bekommen. Im August soll ein weiteres Spitzengespräch über den dann dritten Entwurf stattfinden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung meinte in einem Kommentar über das Spitzengespräch, der Gesetzentwurf verdiene als treffenden Ausdruck nur die Bezeichnung „Mogelpackung“. Nach dem Desaster des Schily-Entwurfes sei der nunmehrige Schäuble-Entwurf nur ein übrig gebliebenes „überflüssiges Dienstrechtsaltordnungsgesetz“. (sh)
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