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GdP informiert: Besoldungsanpassung Ost gemäß der 2. BesÜV

LogoIn der letzten Zeit häufen sich die Anfragen zur Besoldungsanpassung gem. der 2. BesÜV. Hier haben wir nach wie vor den folgenden Stand: Am 1.1.2008 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen bis einschl. A 9, auch A 9 mit Zulage, im sogenannten Beitrittsgebiet Besoldung auf Westniveau. Ab dem 1.1.2010 ziehen die Besoldungsempfänger ab A 10 nach. Quelle: §§ 12, 14 der 2. Besoldungsübergangsverordnung: § 12 Übergangsregelung (...) (2) § 2 Abs. 1 ist für die Beamten und Soldaten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 bis zum 31. Dezember 2007 anzuwenden. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) und (2) (Inkrafttreten) (3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.
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