GdP informiert: Besoldungsanpassung Ost gemäß der 2. BesÜV
In der letzten Zeit häufen sich die Anfragen zur Besoldungsanpassung gem. der 2. BesÜV. Hier haben wir nach wie vor den folgenden Stand:
Am 1.1.2008 erhalten die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen bis einschl. A 9, auch A 9 mit Zulage, im sogenannten Beitrittsgebiet Besoldung auf Westniveau.
Ab dem 1.1.2010 ziehen die Besoldungsempfänger ab A 10 nach.
Quelle: §§ 12, 14 der 2. Besoldungsübergangsverordnung:
§ 12 Übergangsregelung
(...)
(2) § 2 Abs. 1 ist für die Beamten und Soldaten der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 bis zum 31. Dezember 2007 anzuwenden.
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) und (2) (Inkrafttreten)
(3) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft.