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Dritte Runde der Verhandlungen zur Verbesserung des Ausgleichs von Schicht- und Einsatzdienst

Berlin. In den vergangenen Wochen wurden die Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und dem DGB sowie der GdP mit einer dritten Runde fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen diesmal die beabsichtigte Änderung der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) und der Arbeitszeitverordnung (AZV). Die Gewerkschaftsvertreter stellten zunächst klar, dass bei der Verbesserung der Zusatzurlaubes alle Formen der Nachtarbeit (auch im Einsatzdienst) gleichmäßig berücksichtigt werden müssen. Der Urlaub ist hier für die bisher nicht berücksichtigten Dienstmodelle schlicht um zwei Tage heraufzusetzen; eine Erhöhung der Nachtstundenzahl für mehr Zusatzurlaub ist mit der GdP nicht zu machen. Hinsichtlich der Änderung der AZV forderte die GdP unter anderem, die Pausenanrechnung auf alle Formen des Schicht- und Einsatzdienstes auszuweiten und ggf. die Regelung der Brandenburger Polizei-Arbeitszeitverordnung auf den Bund zu übertragen. Das bisherige Verfahren benachteilige bisher all diejenigen, die aufgrund des Dienstes ohnehin keine „Ruhepausen“ im Rechtssinne in Anspruch nehmen könnten. Gerade beim Einsatz von Untestützungskräften in Wechselschichtbereichen komme es zu absurden Situationen. Weiterhin forderte die GdP, in die AZV eine Öffnungsklausel für eigenständige, ggf. abweichende  Polizeiregelungen zur Arbeitszeitgestaltung aufzunehmen und die Ausnahmeregelungen der EU-Arbeitszeitrichtlinie in vollem Umfang in die AZV zu übertragen, um besser auf die Bedürfnisse der Schicht- und Einsatzdienst leistenden Beamtinnen und Beamten und vor allem die Pendler eingehen zu können. Das Bundesinnenministerium wird nun in eine Auswertephase der umfangreichen gewerkschaftlichen Vorschläge treten und zeitgleich die Problemlagen bei der Bundeswehr erheben. Die Gespräche BMI – DGB/GdP zum besseren Ausgleich von Schicht- und Einsatzdienst werden sodann zeitnah fortgesetzt, um noch vor der Sommerpause ein Ergebnis zu haben.
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