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BPolLV: Bundesinnenministerium legt Änderungsentwurf zum Aufstieg vor

Berlin. Das Bundesministerium des Innern hat dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), als Spitzenorganisation der BeamtInnen, und der GdP den Entwurf zur Neufassung der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) vorgelegt. Bundesinnenminister Thomas de Maizière zieht damit die seit fast zwei Jahren überfällige Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Mindestaltersgrenzen und Mindestdienstzeiten für die Zulassung zum Aufstieg. Die GdP hatte ihren unter 40-jährigen Mitgliedern mit GdP-Rechtsschutz in unzähligen Verfahren den Zugang zum Praxisaufstieg erst gerichtlich erstreiten müssen, da das bisher uneinsichtige Ministerium meinte, die Entscheidung für Bundesbeamtinnen und -beamte nicht akzeptieren zu müssen. Weder Mindestalter noch Mindestdienstzeit gehörten nach den gerichtlichen Feststellungen jedoch zu den unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten, die der Bewerberauswahl für einen Laufbahnwechsel zugrunde gelegt werden können, da sie keine Rückschlüsse auf die Eignung eines Bewerbers als Verwendungsaufsteiger zuließen (Urteil vom 26. September 2012, 2 C 74.10). Das Urteil hat hinsichtlich seiner grundsätzlichen Feststellungen Bedeutung auch für die Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei (BPolLV), soweit in dieser Vorschrift ein bestimmtes Mindestalter und eine Mindestdienstzeit als Voraussetzung für die Zulassung zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn zwingend vorgeschrieben ist. Die Verordnung ist daher an die genannte Rechtsprechung anzupassen. Die gewerkschaftlichen Untergliederungen der GdP haben nun Gelegenheit, sich zu dem Verordnungsentwurf zu äußern. Die Mitglieder können den Entwurf bei ihren GdP-Untergliederungen einsehen und sich dort in die Diskussion einbringen. Der Geschäftsführende Vorstand des Bezirks Bundespolizei der GdP wird dann in seiner nächsten Sitzung über die Stellungnahme der GdP beschließen. Artikel zum Ausdrucken
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