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GdP lehnt Obergrenzen für Beförderungsämter ab- Haltung des Beamtenbundes für Bundespolizei unakzeptabel

Durch das Bundesbesoldunggesetz wird bestimmt, welcher Prozentsatz der Beförderungsmöglichkeiten auf welche Besoldungsgruppen verteilt werden darf. Dabei kann für bestimmte Bereiche wie die Polizei eine Abweichung festgelegt werden. Mit dem Besoldungsstrukturgesetz 2002 galt für die Beförderungsämter bis zum 30.Juni 2009 eine Übergangsreglung. Der jetzige Entwurf einer Bundesobergrenzenverordnung der Bundesregierung sieht nun lediglich eine Beibehaltung der Planstellenobergrenzen aus dem Jahre 1992 bzw. 1998 vor. Die GdP lehnt Obergrenzen für Beförderungsämter grundsätzlich ab! Das Parlament als Haushaltsgesetzgeber kann selbst direkt und unmittelbar die Zahl und Zuordnung von Beförderungsplanstellen regeln. Beim Beteiligungsgespräch wurden die GdP-Positionen durch den stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirk Bundespolizei Sven Hüber vertreten. Obergrenzen verstoßen gegen das Prinzip der funktions- und verantwortungsgerechten Zuordnung von Ämtern. Sie halten nicht Schritt mit der Entwicklung der Arbeitswelt in der öffentlichen Verwaltung. Der Stellenkegel stammt aus 1992 und ist längst überholt. Die Organisation der Bundespolizei hat seitdem grundlegend gewandelt. Aufgaben haben sich inhaltlich und mengenmäßig verändert. Die Organnisation hat sich den Aufgaben angepasst. Das Personal hat sich weiter entwickelt um den Anforderungen gerecht zu werden. Wenn die Bundesregierung jedoch gleichwohl Obergrenzen beibehalten will, so müssen diese grundlegend geändert werden: Mittlerer Polizeidienst Die Ausbringung von jeweils 50% Beförderungsämtern in A8 und A9 entspricht nicht der Personalentwicklung in der Bundespolizei. Bereits heute besteht ein dringender Bedarf an Beförderungmöglickeiten für zunehmend älter werden Obermeistern. Gefordert wird daher eine spürbare Erhöhung des Beförderungsanteils nach A9 im mittleren Dienst. Zugleich fordert die GdP, die Stellenkegelung auf alle Funktionen des mittleren Polizeivollzugsdientes anzuwenden; bereits seit langem wird nicht mehr zwischen "Lebenszeitfunktionen" und "Nichtlebenszeitfunktionen" unterschieden. Die GdP forderte auch, dass der mittlere Dienst des Zolls, in dem Polizeizulage gewährt wird, bei den Beförderungsmöglichkeiten so auszustatten ist wie der mittlere Polizeivollzugsdienst. Gehobener Polizeidienst Der Kegelanteil von nur 10% nach A 13 und 20 % nach A 12 wird der Aufgaben- und Organisationsentwicklung der Bundespolizei nicht gerecht. Qualitativ hochwertigere Polizeiarbeit erfordert qualitativ hochwertigere Stellenkegelung. Die GdP fordert eine Angleichung auf das Niveau des BKA ( 40 % A 12 und 30% A 13) Ausnahmeregelung für die Polizeiverwaltung Die Gewerkschaft der Polizei fordert, die Verwaltung der Bundespolizei (Polizeiverwaltung) von der Obergrenze des gesetzlich vorgesehenen niedrigen Stellenkegels auszunehmen und so die Beförderungschancen deutlich zu verbessern. Für die Angehörigen des Verwaltung der Bundespolizei ist die beabsichtige Beibehaltung des schlechten Stellenkegels ungerecht gegenüber den Beschäftigen der übrigen inneren Verwaltung. Dem Bundesverwaltungsamt wird beispielsweise per Defintion und Organisationsform als Bundesoberbehörde ein besserer Stellenschlüssel zugesprochen. Die Verwaltung der Bundespolizei leistet jedoch die gleichen Verwaltungsprozesse und ist darüber hinaus unterstützender Dienstleister bei polizeilichen Prozessen. Insofern fordert die Gewerkschaft der Polizei, dass die Polizeiverwaltung des Bundes die gleiche Sonderreglung für Beförderungsämter erhalten muss wie andere Serviceleister des Bundes mit Oberhördencharakter, also im mittleren Verwaltungsdienst 40% in A 8 und 40 % in A 9 sowie im gehobenen Verwaltungsdienst 40 % in A 12 und 30 % in A 13. Während die Gewerkschaft der Polizei aus den vorgenannten Gründen Obergrenzen als ärgerliches Beförderungshemnis - vor allem für Alt-Obermeister und die Angehörigen der Verwaltung - ablehnt und auch den vorgelegten Regierungsentwurf als völlig unzureichend kritisierte, begrüßte der Beamtenbund DBB (Dachverband von BGV und DPolG) "ausdrücklich, dass das bisherige Bewertungs- und Obergrenzenniveau beibehalten" werden soll. Im Ergebnis fallen die Beamtenbundorganisationen der Bundespolizei und ihrer Verwaltung damit in den Rücken. Stellungnahme des GdP-Bezirk Bundespolizei
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