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Kernkritik an der Neuordnung des Bundesdienstrechts

LogoSeit Sommer 2007 wird die Neuordnung des Bundesdienstrechts beraten. Die Auffassung der GEWERKSCHAFT DER POLIZEI (GdP) zum Entwurf des Dienstrechtsneuordungsgesetz ist eindeutig und wurde auch in den bisherigen Beratungen dargestellt und eingebracht. Die GdP kritisiert * die Anhebung der besonderen Altersgrenze * die beabsichtigte Absenkung der Eingangsgehälter um 10% * die vorgesehene Art der Leistungsbesoldung als zusätzliche Bürokratie * dass im Gesetzentwurf den besonderen Ansprüchen an eine Polizeibesoldung nicht Rechnung getragen wird. Die GdP fordert * eine Abkehr vom Lebensaltersprinzip und eine Hinwendung zum Dienstzeitprinzip: Wer lange operativen Polizeidienst leistete ( 30 - 35 Jahre ), soll mit besonderer Altersgrenze ausscheiden können. * ab dem ersten Tag Polizeidienst gleiche Grundgehaltssätze zu zahlen, da ab dem ersten Tag der gleiche Aufopferungsanspruch abverlangt wird. * eine Leistungshonorierung, die den besonderen Bedingungen des Polizeidienstes als Teamarbeit gerecht wird. * um - wie die Soldaten - in der Allgemeinen Besoldungsordnung A verbleiben zu können und keine "Besoldungsordnung P ( Polizei)" einrichten zu müssen, den besonderen Bedingungen des Polizeidienstes durch Dynamanisierung und Ruhegehlatsfähigkeit der polizeispezifischen Zulagen (wie Polizeizulage) Rechnung zu tragen. * die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wie in Bayern wieder einzuführen. Mit dieser Kritik und diesen Forderungen gestalten wir die politischen Gespräche.
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