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Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung?

Seit einigen Jahren gerät die kapitalgedeckte Altersvorsorge in die Kritik. Finanzkrise und niedrige Zinsen sorgen für sinkende Renditen. Für viele scheint daher die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung attraktiv. Auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht die Möglichkeit nachzuzahlen. Wer bis August 2010 nicht berechtigt war, freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung zu zahlen (zum Beispiel Beamte) und somit keine Möglichkeit hatte, die Mindestwartezeit von fünf Jahren zu erfüllen, kann Sie so viele freiwillige Beiträge nachzahlen, wie es zur Erfüllung der Wartezeit noch erforderlich ist. Doch Achtung: Diese Nachzahlungsmöglichkeit besteht nur bis zum 31. Dezember 2015! Verbeamtete Personen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Versicherungsfreie Personen haben die Möglichkeit, zwischen einer freiwilligen Beitragszahlung und der Erstattung der ggfs. bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge zu wählen. Durch eine freiwillige Beitragszahlung kann ein Altersrentenanspruch erworben werden. Unter diesen Voraussetzungen ist es gegebenenfalls günstiger, von einer Beitragserstattung abzusehen und die bereits gezahlten Beiträge für eine spätere Rentenzahlung zu verwenden. Sofern sich verbeamtete Personen für eine freiwillige Versicherung entscheiden, ist eine spätere Erstattung der Beiträge jedoch ausgeschlossen. Zwischen dem Mindest- und Höchstbeitrag ist frei wählbar, in welcher Höhe die Beiträge gezahlt werden. Doch Vorsicht: Gemäß § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) werden Versorgungsbezüge neben Renten nur bis zum Erreichen bestimmter Höchstgrenzen gezahlt. Bevor man sich also für eine freiwillig Nachzahlung entscheidet, sollte man sich unbedingt individuell beraten lassen und sich auch mit der zuständigen Pensionsbehörde in Verbindung setzen. Weitere Informationen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung unter der Servicetelefonnummer: 0800 / 10 00 480 70 oder per E-Mail an meinefrage@drv-bund.de
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