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Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit müssen steuerfrei bleiben, auch für Polizeibeschäftigte!

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sind gewohnt, dass rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen, Polizeibedienstete ihren Dienst versehen, dass in unseren Krankenhäusern operiert und geheilt wird, dass Busse und Bahnen fahren und dass wir uns aus den Medien informieren können. Diese Dienste werden jedoch nur erbracht, weil Menschen bereit sind rund um die Uhr, an Feiertagen und Wochenenden für unsere Gesellschaft zu arbeiten; deshalb wurden die dafür gezahlten Zuschläge teilweise von der Steuer befreit. Derzeit diskutiert die Bundesregierung über die mögliche Streichung dieser Steuerminderung, was im Klartext zu einer realen Einkommensminderung führt. Die steuerlichen Erleichterungen sind gedacht, um die besonderen Belastungen wenigsten ansatzweise abzumildern, und für die BürgerInnen eine funktionierende öffentliche Versorgung zu gewährleisten. Hierzu mehr im aktuellen Klartext des DGB DGB Klartext-Ausgabe Januar 2010
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