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Befristete Tarifstellen: Schnelle Lösung zur Entfristung ermöglichen!

Seit 18. Juli ist der Haushalt 2018 in Kraft getreten. Die durch das Bundesinnenministerium (BMI) angezeigten Haushaltsmittel wurden bestätigt und zugewiesen. Mit dem Haushalt besteht nun auch die Möglichkeit, zumindest einen Teil der bisher sachgrundlos befristeten Tarifstellen zu entfristen und somit den Kolleginnen und Kollegen endlich einen verdienten sicheren und langfristigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen (wir berichteten). Aus dem Bundespolizeipräsidium ist bereits bestätigt, dass ab sofort mit den Haushaltsmitteln gearbeitet werden kann und die vorläufige Haushaltsführung beendet ist. Zeit für uns nachzuhaken, wann mit den Entfristungen zu rechnen ist und wie es mit den übrigen im Haushalt 2018 noch nicht berücksichtigten Fällen sachgrundloser Befristungen weitergeht. Fakt ist: Das Haushaltsgesetz legt fest, dass Behörden keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge abschließen dürfen, wenn die Anzahl entsprechender Arbeitsverträge damit 2,5 Prozent des Gesamtanteils der Tarifbeschäftigten übersteigen würde (§ 20 Absatz 3 HG 2018). In der Bundespolizei liegt der Umfang von sachgrundlosen Befristungen jedoch bereits heute bei über 7 Prozent! Also ist dringend Zeit zu handeln. Wir schlagen vor, die vorübergehend freien und besetzbaren Planstellen A7 (vorgesehen für die noch in Ausbildung befindlichen AnwärterInnen) übergangsweise zu nutzen, um die sachgrundlosen Befristungen zu beenden. Die entsprechenden Tarifstellen könnten dann im Haushalt 2019 eingerichtet und die A7-Stellen dann rechtzeitig wieder freigegeben werden. Dies ist haushalterisch möglich. Das BMI sollte dem Präsidium dafür eine entsprechende Freigabe erteilen. Derzeit gibt es in der Bundespolizei 633 befristete Arbeitsverhältnisse, davon 402 sachgrundlos. Allein 209 sachgrundlose Befristungen sind bei der Bundespolizeiakademie und ihren AFZ angesiedelt.
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