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Abkürzung der Probezeit für Probebeamte „alten Rechts“ läuft im Gesetzgebungsverfahren

Berlin. Der Bundesrat wird sich auf seiner morgigen Sitzung unter anderem mit dem „Gesetzes zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ befassen (Bundesrats-Drucksache 458/11). Teil dieses Gesetzes ist auch die von der GdP massiv und ausdauernd verfolgte und im Gesetzentwurf durchgesetzte Änderung des § 147 (2) BBG. Wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, werden auch die unter 27jährigen Probebeamten „alten Rechts“ bereits zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden können, wenn sie sich seit ihrer erstmaligen Ernennung (zum „z.A.-Beamten“) insgesamt drei Jahre bewährt haben und auch gesundheitlich geeignet sind. Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der Finanzausschuss und der Gesundheitsausschuss empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben, so dass mit einer zügigen Verabschiedung gerechnet wird. Danach muss der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf verabschieden. Artikel zum ausdrucken
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