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GdP: Einrichtung von Zentralstellen für die Bearbeitung von Massendelikten im Zusammmenhang mit Erschleichen einer Beförderungsleistung

Die Deutsche Bahn AG stellt ihr internes Verfahren zur Anzeigenerstattung an die Bundespolizei um. So ist künftig grundsätzlich die elektronische Übermittlung von Strafanträgen vorgesehen. Diese Umstellung ist bereits seit März 2009 bei der Beanzeigung von Leistungserschleichung wirksam geworden und bewirkt, dass zukünftig jede dritte Fahrpreisnacherhebung sowie hiernach jede weitere folgende Fahrpreisnacherhebung zu jeder Einzelperson zur Anzeige gebracht wird. Nach ersten Einschätzungen ist bundesweit von einem Volumen von ca. 600.000 Strafanzeigen pro Jahr auszugehen. Bei Betrachtung der Fallzahlen der vergangenen Jahre, bedeutet das eine Verzehnfachung der durch die Bundespolizei zu bearbeitenden Strafanzeigen. Die erhebliche Steigerung der Fallzahlen in diesem Deliktbereich ist verbunden mit zusätzlichem zeitlichen Mehraufwand für die Ermittlungsdienste in den Bundespolizeiinspektionen. D.h., dass die Mitarbeiter der ERMD durch die Bearbeitung dieses Straftatenvolumens für qualitative Ermittlungsarbeit in anderen prioritären Deliktsfeldern nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Gewerkschaft der Polizei – Bezirk Bundespolizei fordert deshalb die Einrichtung von Zentralstellen für die Bearbeitung sog. Massendelikte wie dem Erschleichen von Leistungen. Unter Beachtung der einzelnen Rechtsnormen der Strafprozessordnung, den fachlichen Hinweisen der Staatsanwaltschaften und der Erlass- und Verfügungslage der Bundespolizei sind derartige „Zentralstellen“ dort einzurichten, wo aufgrund der Reform der Bundespolizei das Personal – insbesondere im Tarifbereich – abgebaut wird und keine Anschlussverwendungen möglich sind. Auch der Einsatz der Unterstützungskräfte in der Bundespolizei (GUK) ist möglich und wird, so Jürgen Stark, Bezirk Bundespolizei, ausdrücklich befürwortet. Es müssen kurzfristig Lösungen geschaffen werden, um damit die notwendigen Entlastungen – insbesondere auch für die Ermittlungsdienste in den Ballungsräumen – zu gewährleisten .
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