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GdP: Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer angepasst

Mit Erlaß BMI, Z 1 b - 002154/4 vom 01. September 2009 hat das Bundesministerium des Innern die Aufwandsentschädigung für Diensthundeführer der Bundespolizei erhöht. Gem. & 17 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) beträgt die Aufwandsentschädigung jetzt 120.-- Euro monatlich. Sie wird jeweils mit den laufenden Bezügen ausgezahlt. Der Erlaß ist rückwirkend ab dem 1.1.2008 gültig. Mit dieser Regelung wurde diese  Aufwandsentschädigung der Regelung im Bereich des Zolls angepasst. Der Bundespolizei - Hauptpersonalrat hatte die Forderung auf Initiative der örtlichen Personalvertretungen und der Diensthundeführer in das Bundesministerium des Inneren eingebracht.
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