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GdP Infodienst: Bundestag beschließt Gesetz über Einmalzahlungen 2005, 2006 und 2007 für Bundesbeamte

Der Deutsche Bundestag hat am 9. März 2007 mit den Stimmen aller Fraktionen den Gesetzentwurf über Einmalzahlungen für Bundesbeamte für die Jahre 2005, 2006 und 2007 beschlossen. Bundesminister Dr. Schäuble erklärte hierzu: "Das Gesetz über Einmalzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007 überträgt in vollem Umfang das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten des Bundes auf die Beamten. Ich begrüße es, dass der Deutsche Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen dem von mir vorgelegten Entwurf zugestimmt hat. Trotz der anhaltenden Notwendigkeit zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte müssen wir sicherstellen, dass die Beamtinnen und Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie die Richterinnen und Richter des Bundes nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt werden." Das Gesetz überträgt die im Tarifbereich im Jahr 2005 vereinbarten Einmalzahlungen auf die Empfängerinnen und Empfänger von Dienst-, Amts- und Anwärterbezügen des Bundes. Damit erhalten die aktiven Beamtinnen und Beamten, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter im Bundesbereich für die Jahre 2005, 2006 und 2007 Einmalzahlungen in Höhe von jeweils 300 Euro im Jahr, Anwärterinnen und Anwärter jeweils 100 Euro. Das Gesetz kann in Kraft treten, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Die Jahresbeträge für 2005 und 2006 sind bereits aufgrund der Kabinettentscheidung vom November 2006 ausbezahlt worden.( Wir berichteten hier bereits am 08. November 2006 ) Im April und Juli 2007 können jetzt die vorgesehenen Teilbeträge für 2007 angewiesen werden.
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