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Datei "Gewalttäter Sport" rechtswidrig - Rechtssicherheit schnellstens herstellen!

polizei_einsatz_150.jpgDie seit Jahren geführte Datei "Gewalttäter Sport" ist nach Überzeugung des VG Hannover rechtswidrig. Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA - Gesetzes diese Datei. In ihr werden Täter gespeichert, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind. Derzeit sind die Daten von rund 9.700 Straftätern gespreichert. Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Es mangelt an einer gem. § 7 Abs.6 BKAG erforderlichen Rechtsverordnung. berlin4.jpgDer Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in einer ähnlichen Sache die Klage abgewiesen. Der Nutzen der Datei liegt u.a. darin vor Großereignissen, wie der Fußball - WM 2006 oder aktuell der Fußball -Euro 2008 gezielt Straftäter anzusprechen, Reisebeschränkungen aufzuerlegen oder Meldeauflagen zu erteilen. Diese Arbeit wurde nun zu einem sehr ungünstigen Zeitpunkt erschwert.(Bild: Berliner Olympiastadion) Für die polizeiliche Arbeit reicht es jetzt nicht aus, auf eine zu erwartende Berufung oder einen Beschluß der IMK zu warten. Vielmehr muss schnellstens Rechtssicherheit hergestellt werden.
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