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GdP-Einsatz für Anwärter: Drei Sofortmaßnahmen zur Steigerung der Berufsattraktivität

gruppe-kompl_kleinDie Bundespolizei steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen bei der Personalgewinnung. Angesichts der ebenfalls starken Werbungen auch der Polizeien der Länder, ist es dringend erforderlich, die Attraktivität des Ausbildungsverhältnisses zu erhöhen. Zumal die Bundespolizei ihren besonderen Wettbewerbsnachteil der grundsätzlich bundesweite Verwendbarkeit ausgleichen muss. Dazu müssen aus Sicht der GdP die bestehenden Instrumente des Besoldungsrechts weiter ausgebaut werden. Wir haben deshalb beim Bundesinnenminister drei Sofortmaßnahmen eingefordert: 1. Wiedergewährung der Anwärtersonderzuschläge Für die Gewinnung von Anwärtern ist die Gewährung des Anwärtersonderzuschlages (§ 63 BBesG) bereits gesetzlich vorgesehen. Zur Bewältigung der großen Einstellungsraten des Bundesgrenzschutzes in den 90er Jahren wurde ebenfalls auf dieses Instrument zurückgegriffen. Die Bundespolizei benötigt nun sogar erheblich mehr geeignete Bewerber. 2. Besoldung der Anwärter des 2. Dienstjahres nach A 5 Die Anwärter ab dem 2. Dienstjahr werden bereits in polizeilichen Einsätzen verwendet und erhalten aus diesem Grunde auch die (anteilige) Polizei- und Erschwerniszulagen. Der Freistaat Bayern hat wegweisend entschieden, die Anwärter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit Anwärterbezügen, sondern nach der BesG A5 zu besolden. Das ist eine ausgezeichnete Idee, die auch für die Bundespolizei umgesetzt werden sollte und die auch ohne Mehraufwand aus dem Haushalt der Bundespolizei finanzierbar ist. 3. Anhebung des Eingangsamtes für den mittleren Polizeivollzugsdienst Zur weiteren Steigerung der Attraktivität der Bundespolizei schlagen wir (analog der Polizei Schleswig-Holstein) vor, § 24 BBesG dahingehend zu ändern, dass das Eingangsamt für den mittleren Polizeivollzugsdienst nach A 8 angehoben wird. Über diese Sofortmaßnahmen hinaus bleiben wir weiterhin bei unserer Forderung, dezentral bei den künftigen Erstverwendungsbehörden einzustellen und die Ausbildung zentral durch die Bundespolizeiakademie zu leisten, wie dies bis 2008 gut geregelt war. Die GdP und ihre Personalräte setzen sich weiter für die bessere Berücksichtigung von Verwendungswunsch, Wohnsitz und familiärer Bindungen bei der Entscheidung über die Erstverwendung nach der Ausbildung ein. Wir streiten weiter für bessere und sinnvollere Prüfungsordnungen genauso wie für eine immer noch zu verbessernde persönliche Bekleidung und Ausstattung der Anwärterinnen und Anwärter. pdf Artikel für den Aushang
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