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Muster - E -Mail an Frau Leutheusser-Schnarrenberger

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nachstehend ein Textvorschlag der Gewerkschaft der Polizei für E - Mails an die Bundesjustizministerin zu ihrer Verweigerung, Angriffe auf Polzisten stärker zu sanktionieren: E-Mail: sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de "Bundesministerin der Justiz Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Mohrenstraße 37 10117 Berlin Sehr geehrte Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Sie erklärten hinsichtlich der Diskussion über einen besseren strafrechtlichen Schutz von Polizeibeamten vor Angriffen von Chaoten und Gewalttätern, Sie wollten kein „Zweiklassenstrafrecht“ schaffen, „dass die Unversehrtheit von Polizisten höher bewertet als die von Bauarbeitern oder Bankangestellten“. Deshalb wollen Sie lediglich den Strafrahmen für Widerstand bei Vollstreckungshandlungen anheben, nicht jedoch für Angriffe, bei denen ich als Polizeibeamter nur deshalb angegriffen und in meiner Unversehrtheit und Gesundheit bedroht werde, weil ich Vertreter des Staates bin. Ihre Darstellung verhöhnt geradezu den täglichen Einsatz meiner Gesundheit für unser Gemeinwohl. Kein Bauarbeiter oder Bankangestellter wird in diesem Land angegriffen, weil er für eine bestimmte Firma oder Bank arbeitet; dieses Risiko trage nur ich als Polizist. Verbale oder tätliche Angriffe und Beleidigungen auf andere Vertreter des eigenen Staates oder seine Symbole oder selbst auf Vertreter ausländischer Staaten sind in Deutschland sehr wohl mit höherem Strafrahmen bedroht als ein Angriff auf mich als deutscher Polizist, den Sie gar nicht sanktionieren wollen, sofern ich nicht körperlichen Schaden nehme. Ist das nicht bereits ein Zweiklassen-Strafrecht? Können Sie einem Bankangestellten oder Bauarbeiter erklären, warum in diesem Land eine Verbreitung und Ausstellung von Gewaltdarstellung in Schriften eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung ist, ein Angriff gegen einen Polizisten, der in einer Sperrkette steht, aber nicht? Können Sie ihm oder mir erklären, warum ein gezielter Angriff auf einen Polizisten nicht wenigstens den gleichen Strafrahmen hat wie umgekehrt eine Körperverletzung eines Amtsträgers? Ich möchte, wenn ich in den Einsatz gehe, verstehen, wie viel ich meiner Bundesjustizministerin wert bin und warum und freue mich deshalb auf Ihre Antwort."
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