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Grundlagenpapier für die Verhandlungen mit dem Bundesminister des Inneren zur Verbesserung der inneren Strukturen der Bundespolizei:

Mit dem Attraktivitätsprogramm II für die Bundespolizei wurde die Entwicklung des Bundesgrenzschutzes früherer Prägung hin zur Bundespolizei mit ihrem derzeitigen Aufgabenprofil auch in den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei ein Stück weit ausgestaltet. Ziel der Gesamtentwicklung muss es sein, die Bundespolizei auch in ihrer Bezahlungsstruktur zumindest auf die Höhe der Polizeien der Länder zu bringen. Dieses Ziel, das mit Blick auf die demographische Entwicklung in unserem Land schon aus Wettbewerbsgründen zwingend, zeitnah erreicht wurden muss, ist durch ein Attraktivitätsprogramm III für die Bundespolizei fortzuschreiben. Mit ihrem derzeitigen Anteil gehobener Dienst liegt die Bundespolizei derzeit an letzter Stelle im Vergleich mit den Bundesländern, die den gleichen Weg gehen und gegangen sind. Direkte Folge davon ist auch ein zunehmender Anteil lebensälterer und perspektivloser PolizeiobermeisterInnen. Aber auch im gehobenen Dienst bestehen zunehmend Entwicklungsprobleme. Im Bereich der Polizeiverwaltung des Bundes besteht aufgrund mangelnder Förderungsmöglichkeiten eine große Perspektivlosigkeit. Ohne konkrete Gegenmaßnahmen wird es absehbar zu einem personellen Ausbluten der Verwaltung und in der Folge zu einer konkreten Schwächung der Inneren Sicherheit kommen. Wir halten folgende Sofortmaßnahmen für dringend geboten:
  • Das Aufstiegsprogramm für die Bundespolizei muss über 2013 hinaus fortgeführt und der Anteil gehobener Dienst sowohl im Vollzugsbereich als auch in der Verwaltung auf 50 % erhöht werden.
  • Die laufbahnrechtlichen Vorschriften der Aufstiegsverfahren müssen so angepasst werden, dass dieses Ziel auch zeitgerecht und ohne ungebührliche Einschränkung des Dienstbetriebes erreicht werden kann. Die PolizeiobermeisterInnen müssen in das Verfahren eingebunden werden.
  • Die Planstellenobergrenzen mittlerer Dienst im Polizeibereich und im Polizeiverwaltungsbereich sind zu verändern. Die Anteile A 9 bzw. A9 mZ sind deutlich zu erhöhen.
  • Die Dienstpostenbewertung der Bundespolizei muss wieder auf ein faires und vergleichbares Maß im Abgleich aller Organisationseinheiten gebracht werden. Es darf keine Dienstpostenbewertung mehr unterhalb von A 9 geben. Im gehobenen Dienst muss die Eingangsbewertung ausschließlich A 9 – 11 sein. Führungsdienstposten sind regelmäßig nach den Besoldungsgruppen A 12 bzw. A 13 zu bewerten.
  • Durch entsprechende Wechselstellenvermerke müssen auch die Kolleginnen und Kollegen der Polizeiverwaltung der Bundespolizei in diese Entwicklung einbezogen werden.
  • Die Personalwirtschaft ist, beginnend von der Werbung und Ausbildung an die Aufgabenschwerpunkte der Bundespolizei auszurichten. Die Personal-wirtschaft für die Ballungsräume ist dabei in einem besonderem Maß gezielt an die bekannten Herausforderungen dieser Räume auszurichten. Die Arbeits- und Lebensrahmenbedingungen sind dazu entscheidend zu verändern.
  • Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundespolizei brauchen zukunftssichere Perspektiven. Auch sie müssen sich in der Organisation weiterentwickeln können.
  • Der Anteil höherer Dienst in der Bundespolizei ist, wie in den vergleichbaren Bundesländern auch, von derzeit 1 auf 2 % zu erhöhen.
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