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DNeuG bringt Ungleichbehandlung bei Beförderung

Das im Februar 2009 in Kraft getretene Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG ) mit seinen Folgegesetzen beinhaltet in seinen Übergangsregelungen nicht nur eine unakzeptable Ungleichbehandlung bei der Ernennung der Beamtinnen - und -beamten auf Lebenszeit. Während die, vor Inkrafttreten des DNeuG ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen weiterhin bis zum 27. Lebensjahr auf ihre Lebenszeitverbeamtung warten müssen, werden die Kolleginnen und Kollegen die jetzt und zukünftig die Ausbildung beenden, richtigerweise direkt nach Beendigung ihrer Probezeit zu Beamten auf Lebenszeit ernannt. Dazu hat der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Dr. Hans Bernhard Beus dem GdP - geführten Bundespolizei - Hauptpersonalrat zugesagt, die vor Inkrafttreten des DNeuG ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen durch eine Gesetzesänderung gleichzustellen. Die Änderung wird derzeit im Bundesministerium des Innern vorbereitet und soll als Artikelgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.  Gleichzeitig beinhaltet des gleiche Gesetz aber auch eine Benachteiligung bei der Beförderung der betroffenen Kolleginnen und Kollegen.   Während die nach neuem Recht ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen nach Beendigung der Probezeit befördert werden können, müssen die Kollegen alten Rechts dazu noch die Zeit zur Anstellung ablegen. Das ist eine Ungleichbehandlung, die nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei auch verfassungsrechtlich nicht hinzunehmen ist. Die Gewerkschaft der Polizei ist initiativ geworden, um diesen Sachverhalt ebenfalls rechtlich regeln zu lassen. Bis dahin gilt ein Beschluss des Bundespersonalausschusses aus 2009 der festgestellt, dass zumindest "besonders leistungsstarke" Kolleginnen und Kollegen alten Rechts ebenfalls im Vorgriff befördert werden können. Wir werden über die weitere Entwicklung berichten.
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