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DGB und GdP diskutieren mit Bundesregierung zur Besoldungsanpassung 2010

Am heutigen Freitag fand im Bundesministerium des Innern unter Leitung von Frau Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe die Beteiligung der Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zum Entwurf der Bundesregierung zum Versorgungs- und Besoldungsanpassungsgesetz 2010/2011 statt. Der DGB unter Leitung des Abteilungsleiters Öffentlicher Dienst und Beamte,  Nils Kammrath, hatte bereits mit einer schriftlichen Stellungnahme Position bezogen. Die DGB-Delegation mit den Vertretern der GdP wiederholte ihre Forderungen aus dem März, wonach das Tarifergebnis im Gesamtvolumen auf den Beamtenbereich übertragen werden muss. Das wäre bisher nicht der Fall, weshalb der Gesetzentwurf nachzubessern sei. Deutliche Kritik wurde an der Absicht, die Versorgungsempfänger von der Einmalzahlung auszuschließen, geäußert. Denn die Einmalzahlung ist eine soziale Komponente und entfaltet keine Dauerwirkung, hingegen sei die Begründung der Bundesregierung, damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Versorgungskosten zu leisten, schon deshalb unzutreffend, weil die Versorgungsrücklage davon gar nicht profitiere. Getroffen würden damit vor allem die Bezieher von kleinen Pensionen aus niedrigen Besoldungsgruppen. Der Gesetzentwurf wurde auch dahingehend kritisiert, dass bei den neuen Formen der Altersteilzeit nur noch 70 Prozent der Nettobesoldung statt bisher 83 Prozent erzielt werden könnten, was die Absicht eines Mehr an Altersteilzeit geradezu unterliefe. Besonders kritisch wurde die Wirkung der beabsichtigten neuen flexiblen Alterszeitregelung und vor allem der Bedingungen der beabsichtigten neuen Blockaltersteilzeit für die Polizeibeamtinnen und -beamten erwähnt. Während das sogenannte „FALTER“-Modell in der Polizei praktisch kaum anwendbar sein dürfte, sind Polizeibeamte vom geplanten Blockaltersteilzeitmodell faktisch ausgeschlossen, weil dies erst mit 60 Jahren starten soll. Unter diesen Bedingungen könne nicht von einer Übernahme des Gesamtvolumens des Tarifergebnisses für die Polizeibeamten gesprochen werden. Die GdP forderte in dem Gespräch, im Polizeibereich ein Blockaltersteilzeitmodell ab 55 Jahre wieder zuzulassen, um die Polizeibeamten in die Altersteilzeitregelungen einzubeziehen. Die Staatssekretärin sagte hier eine entsprechende Prüfung zu. Durch die GdP-Vertreter wurde ebenfalls gefordert, die Arbeitszeit der Bundesbeamten wieder auf 39 Stunden wie bei den Tarifbeschäftigten zu senken, da nur so das Gesamtvolumen des Tarifabschlusses auf die Beamten voll übertragbar sei. Die höhere Wochenarbeitszeit rechne sich zu durchschnittlich 12 „Sonderschichten“ der Polizisten pro Jahr hoch, die eine erhebliche zusätzliche und nicht ausgeglichene Belastung darstellen und deshalb zurückgefahren werden müsse. Gegenstand der Kritik in dem Beteiligungsgespräch war auch, dass der Auslandsverwendungszuschlag nicht erhöht werden soll und auch bei den Erschwerniszulagen nur in Teilen eine Erhöhung erfolgt. Das Bundesinnenministerium wird sich nun mit den Kritikpunkten der Gewerkschaften auseinandersetzen und dem Bundeskabinett den - gegebenenfalls abgeänderten - Gesetzentwurf in der ersten Maiwoche vorlegen. Das Bundeskabinett wird auch darüber befinden, ob bereits mit Abschlagszahlungen vor Verabschiedung des Gesetzes zu rechnen ist. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag zu beraten und nach der parlamentarischen Auseinandersetzung gegebenenfalls abzuändern sein. Die Bundesregierung rechnet mit einer Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Die Inkraftsetzung soll rückwirkend zum 01.01.2010 erfolgen. Im Beteiligungsgespräch wurden vor allem die polizeibezogenen Kritikpunkte am Gesetzentwurf von GdP-Bundesbeamtensekretär Hans Adams und dem stellvertretenden GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber vorgetragen. DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf Besoldungsanpassung 2010/2011 Forderungen des DGB zur Besoldungsrunde 2010/2011
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