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G 7-Einsatz der Bundespolizei: Erster bei der Urlaubssperre - Letzter bei der Vergütung

IMG_3196Erste KollegInnen der Bundespolizei sind bereits im Einsatzraum, da wird bekannt, dass sie unter den Einsatzkräften zahlreicher Polizeien der Länder wieder einmal die Looser sein sollen: Die Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, hatte rechtzeitig angeregt, die geleisteten Einsatzstunden für PolizeivollzugsbeamtInnen, VerwaltungsbeamtInnen und Tarifbeschäftigte ihrer hervorragenden Arbeit entsprechend zu vergüten. Andere Länder haben bereits frühzeitig mitgeteilt eine 1:1-Vergütung aller  Stunden, auch der Bereitschaftszeiten, anzuwenden. Das Bundespolizeipräsidium war zwar 1. Sieger bei der Anordnung der Urlaubssperre, die Vergütung der geleisteten Einsatzstunden ist jedoch bis heute nicht geregelt bzw. wird versagt, da angeblich "die hiesige Rechts- und Erlasslage dies nicht hergibt". Wenn es, wie seitens des BPOLP ausgeführt, "bei allen Großeinsätzen unter Beteiligung zahlreicher Länder und des Bundes eine grundsätzlich verschiedene Arbeits- und Besoldungsregelung gibt, die generell auch eine unterschiedliche Behandlung implizieren, könnte man zumindest bereits vor Einsatzbeginn eine großzügige Auslegung des § 11 BPOLBG anordnen und die KollegInnen darüber rechtzeitig informieren. Dies wäre nach Auffassung der Verwaltungsgerichte auch durchaus vertretbar (Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 05.01.2011, Az.: 5 LC 178/09, bestätigt durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 2 C 32.10 – 37.10 – Urteile vom 29. September 2011). Die GdP fordert, dass wegen der besonderen Einsatzlagen und den damit verbundenen Belastungen - wie bei früheren Großeinsätzen auch -  alle am Einsatz Beteiligten über die pauschale 17-Stundenregelung hinaus geleistete Mehrarbeitsstunden angerechnet bekommen. Eine solche Regelung ist möglichst umgehend zu treffen und den KollegInnen bekanntzugeben!

Die Bundespolizei darf hier nicht wieder “letzter Sieger sein!

Zumindest schmutzig machen dürfen sich die Einsatzkräfte der Bundespolizei:

IMG_3101Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass zwar  jede Einsatzkraft für das Reinigen der Bekleidung, auch der zur Verfügung stehenden T-Shirts, selbst verantwortlich ist und auch die Kosten (falls welche anfallen) dafür selbst tragen muss. Allerdings werden den eingesetzten Kräften verschiedene Möglichkeiten angeboten. So stehen in den Unterkunftshotels der Einsatzkräfte Ansprechpartner zur Verfügung. Diese klären Reinigungsmöglichkeiten im unmittelbaren Umfeld der Unterbringung, beziehungsweise ggf. die Nutzung der Hotelwäscherei für die dort untergebrachten Einsatzkräfte. Diese Verfahrensweise richtet sich nach Aussage des BPOLP nach den Bestimmungen der Polizeidienstvorschrift 621, die sicherlich jeder Einsatzkraft bekannt ist... Auf Einladung des bayerischen Staatsministers des Innern werden KollegInnen der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei, am kommenden Freitag im Einsatzraum Versorgungspunkte, Toilettenanlagen und Unterkünfte besichtigen. Bereits jetzt sind auch Ansprechpartner des Bezirks Bundespolizei und der anderen GdP-Landesbezirke vor Ort. Bei Problemen, Fragen, Anregungen oder Beschwerden, sind sie jederzeit erreichbar und versuchen zu helfen!  
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