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Revierliste liegt vor - Soziale Aspekte bleiben gewahrt

Das Bundesinnenministerium hat dem Bundespolizeipräsidium per Erlass die Befugnis übertragen, Dienstposten zwischen den Revieren einer Inspektion zu verschieben. Damit soll schneller auf Veränderungen in polizeilichen Lagen reagiert werden können. Als GdP hatten wir die große Befürchtung, dass damit die Menschen in der Bundespolizei zur Verfügungsmasse werden könnten. Das konnte jedoch abgewendet werden. Folgende Punkte sind aus unserer Sicht wichtig und haben Eingang in die Verfügung des Bundespolizeipräsidiums gefunden: - Es ist zu beachten, dass die Übertragung eines Dienstpostens eine Festlegung des dienstlichen Wohnsitzes bis auf Revierebene nach § 15 Abs. 1 BBesG kraft Gesetz beinhaltet. Eine Dienstpostenverlagerung unterliegt der personalrätlichen Mitbestimmung. - Voraussetzung für eine Verlagerung ist ein dauerhafter dienstlicher Bedarf. Kurzfristige Schwerpunktversetzungen mit erhöhtem Personalbedarf fallen nicht darunter. - Von Dienstpostenverlagerungen aus dem Bereich der Grenze zu Polen und Tschechien hin zu z.B. Bahnpolizeidienststellen ist abzusehen. Damit wurde berücksichtigt, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Revieren die Zuweisung als dienstlicher Wohnsitz erfolgt und damit verbunden u.a. auch der Ort des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit oder der dienstliche Bereich für die Ermittlung der Aufwandsvergütung feststeht. Der Einsatz der Gewerkschaft der Polizei für die Beibehaltung der Zuweisung der dienstlichen Wohnsitze für die Beamtinnen und Beamten bei den Revieren hatte Erfolg. Die Zusage des Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, aus Sommer 2013 “Für die in den Bundespolizeirevieren dienstlich erforderlichen Beamtinnen und Beamten wird dort weiterhin kraft Gesetzes der dienstliche Wohnsitz sein" [Artikel vom 8. August 2013] hat damit weiter Bestand. Unsere klare gewerkschaftliche Linie, bei Organisationsveränderungen auch soziale Aspekte in den Vordergrund zu stellen, wurde durchgehalten. pdf Artikel zum Ausdrucken
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