Zum Inhalt wechseln

GdP: Vierter Schritt kann starten - 842 PVB - Dienstposten werden ausgeschrieben

In der Sitzung des Bundespolizei-Hauptpersonalrates am 08. Februar 2011 wurde zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundespolizei - Hauptpersonalrat festgestellt, dass der dritte Schritt der personellen Umsetzung der Neuorganisation der Bundespolizei abgeschlossen ist. Nach einer noch offenen Klärung von Bewerbungsfähigkeiten der zur BIMA gestellten Tarifbeschäftigten die sehr kurzfristig erfolgen wird, kann der vierte Schritt gestartet werden. Dabei werden 842 freie und besetzbare Dienstposten Polizeibeamte und die ebenfalls freien und besetzbaren Verwaltungsbeamten - und Tarifstellen bundesweit ausgeschrieben. Bewerbungsfähig sind die Kolleginnen und Kollegen aller Dienststellen und Organisationseinheiten der Bundespolizei. Freie Dienstposten sind im Bereich aller Bundespolizeidirektionen allerdings in deutlich unterschiedlicher Anzahl auszuschreiben. Während in den aufwachsenden Organisationsbereichen die deutliche Mehrzahl der Dienstposten und Stellen zu besetzen ist, sind in den abschmelzenden Organisationsbereichen naturgemäß nur sehr wenige Dienstposten besetzbar.  Das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Dienstposten ist den zulaufenden Ausschreibungen zu entnehmen. Dienstposten, die nicht mit einer Planstelle unterlegt sind und für die in der Folge auch kein Personal vorhanden ist, werden nicht ausgeschrieben, da solche Dienstposten nicht frei und besetzbar sind. Die Ausschreibung im vierten Schritt ist die Folge konsequenter Umsetzung der Dienstvereinbarungen zur Neuorganisation, die erstmals festgelegt haben, dass die, nach dem dritten Schritt noch freien und verfügbaren Dienstposten für alle Kolleginnen und Kollegen ausgeschrieben werden.

This link is for the Robots and should not be seen.