Zum Inhalt wechseln

Kein „Wolfsgesetz“ innerhalb der Bundespolizeien

Schäuble will Besonderheiten der Polizei bei zukünftigen Bezahlungssystemen berücksichtigen Der Bundesinnenminister wird sich bei der weiteren Umsetzung der leistungsbezogenen Bezahlung dafür einsetzen, dass die Besonderheiten der Polizeien im Arbeitsalltag berücksichtigt werden. Das hat Dr. Wolfgang Schäuble der Gewerkschaft der Polizei in einem Gespräch am 31. August 2006 in Berlin zugesagt. Dies sei angesichts der überwiegend durch Teamarbeit erzielten Arbeit der Polizei angebracht. Schäuble betonte, dass die vorgesehene Leistungsbezahlung im übrigen als Zuschlag auf die Grundbesoldung gewährt werden solle. Der Deutsche Beamtenbund und Ver.di hatten sich mit dem damaligen Bundes-innenminister Otto Schily im Frühjahr 2005 auf das „Eckpunktepapier „Neue Wege im Öffentlichen Dienst“ geeinigt. Dieses Papier, das jetzt durch die derzeitige Regierung weiterentwickelt wird, sah die Möglichkeit vor, bei der Bezahlung in einer Funktion 5 % „nach oben und unten“ abzuweichen. Durch die Kürzung der Besoldung auf der einen Seite sollten die Zuschläge für die „Leistungsträger“ auf der anderen Seite bezahlt werden. Die GdP hat diese Methode von Anfang an abgelehnt. „Wir erwarten, dass sich der Bundesinnenminister in dieser Frage für seine Polizeibeschäftigen durchsetzt und die Polizei mit einem solchen, die Teamarbeit und den sozialen Frieden störenden System nicht noch weiter belastet wird. Diese Forderung erheben wir in gleicher Weise auch für die Kolleginnen und Kollegen des Vollzugsbereichs des Zolls, der Bundesfinanzpolizei, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei. Für leistungsstarke Polizeien und konstruktive Teamarbeit - dafür stehen wir GdP
This link is for the Robots and should not be seen.