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Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung im Bundestag

Berlin. Der Deutsche Bundestag wird am Freitag, dem 11. November 2011, kurzfristig über den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Sonderzahlung beraten (Drucksache 17/7631). Die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte "Weihnachtsgeld") für Beamte des Bundes war – ausgehend von den kompletten Bezügen für einen Monat (13. Monatsgehalt) – bereits seit 1994 in mehreren Schritten gesenkt worden. In den Jahren 2004 und 2005 belief sich die zu Weihnachten fällige Sonderzahlung nur noch auf 60 Prozent eines Monatsgehaltes, das waren fünf Prozent der jährlichen Bezüge. Aufgrund der Finanzkrise und der Haushaltslage des Bundes wurde dieser Betrag wurde im Jahre 2006, befristet auf fünf Jahre, nochmals um die Hälfte reduziert, die andere Hälfte "auf Eis gelegt". Die so verbliebene Hälfte von nur noch 30 Prozent eines Monatsgehaltes wurde dann im Jahr 2009 auf Monatsbeträge umgerechnet und in die Grundgehaltstabellen eingebaut - das halbe "Weihnachtsgeld" wird seither monatlich als Teil des Grundgehaltes ausbezahlt und nicht mehr am Ende des Jahres. Die ursprünglich nur bis zum 1. Januar 2011 vom Gesetzgeber beschlossene Kürzung um die zweite Hälfte wurde dann jedoch im Jahre 2010 erneut verlängert. Bei den Beamtinnen und Beamten kam dies zu Recht als klarer Vertrauensbruch der Bundesregierung gegenüber ihren Mitarbeitern an - das Weihnachtsgeld der Beamten als Teil von Rettungsschirmen für andere. Nunmehr soll die verlängerte Kürzung endlich zum 1. Januar 2012 nach insgesamt sechs Jahren auslaufen, so dass das 2004 geltende Niveau wieder erreicht wird. Die Bundesbeamten haben mit den ihnen vorenthaltenen Sonderzahlungen einen Sparbeitrag von drei Milliarden Euro geleistet, was sich vor allem die Verfechter der immer wieder einmal aufflammenden Beamtenschelte gut merken sollten. Zum 1. Januar 2012 wird nun der seit 2006 nicht gewährte Anteil der Sonderzahlung in die Gehaltstabellen des Bundesbesoldungsgesetzes eingearbeitet. Dadurch steigen die Grundgehälter der Bundesbeamten ab diesem Zeitpunkt um 2,44 Prozent. Fazit: die Politik übt sich in Wiedergutmachung eines enormen Vertrauensschadens.
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