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Umsetzung der Arbeitszeitverordnung im Bereich der Bundespolizei – derzeitiger Verhandlungsstand:

kMit Wirkung vom 13. Dezember 2006 hat das Bundesministerium des Innern dem Bundespolizei – Hauptpersonalrat einen Erlass – Entwurf zur Neufassung der Arbeitszeitverordnung - zukommen lassen. Der Hauptpersonalrat hat das Mitwirkungsverfahren bei den in der Bundespolizei vertretenen Personalräten eingeleitet. In der Januar – Sitzung 22. – 25. Januar 2007 wird sich der Hauptpersonalrat weiter mit dem Erlass beschäftigen. In Einzelnen sind in diesem Erlass folgende Punkte angeführt: - Dienstbeginn bei Funktionszeiten 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr. - Anzahl der Gleittage 16 Tage - Einhaltung der Mindestruhezeit von 8 Stunden - Mögliche Einführung von gleitender Arbeitszeit bei den AFZ. Die GdP wird über den weiteren Verlauf der Ausgestaltung des Erlasses zeitnah informieren. Klaus Borghorst
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