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FDP-Innenpolitiker: „Wir teilen die Positionen der GdP!“

Berlin. Zu einem Meinungsaustausch trafen am Freitag die FDP-Innenpolitiker Dr. Stefan Ruppert und Gisela Piltz mit dem Stellvertretenden GdP-Bezirksvorsitzenden Sven Hüber im Deutschen Bundestag zusammen. Im Mittelpunkt standen dabei die im Entwurf der Bundespolizei-Laufbahnverordnung vom Bundesministerium des Innern (BMI) beabsichtigten Verschlechterungen bei den Aufstiegsregeln in den gehobenen Dienst ab dem Jahr 2015. Die Gewerkschaft der Polizei und der DGB hatten dazu bereits im Anhörungsverfahren massive Kritik geübt und in ihrer Stellungnahme überzeugend Gegenargumente vorgebracht, weil es für Verschlechterungen durch höhere Altersgrenzen keinerlei sachliche Begründungen gibt. Die GdP kritisiert vor allem, dass die Bundesregierung erst Verbesserungen bei den Aufstiegsbedingungen ankündigte und nun tatsächlich nur Verschlechterungen präsentiert. Die von der Bundesregierung gegenüber der FDP angekündigte Evaluation des bisherigen Attraktivitätsprogramms steht genauso aus wie das seit 2007 angekündigte Personalentwicklungskonzept für die Bundespolizei. Ohne solche entscheidenden Sachgrundlagen sei aber auch kein Laufbahnrecht für den Polizeidienst des Bundes sachgerecht zu entwickeln. Nach wie vor sei – anders als in der allgemeinen inneren Verwaltung - selbst nach frühenern Aussagen des BMI der Polizeiberuf ein Aufstiegsberuf und der „Seiteneinstieg“ nicht die Regel. Dem muss auch das eigenständige Laufbahnrecht der Polizei folgen. Es ist inakzeptabel, die bisherige eigenständige Laufbahnentwicklung der Polizei zu einem bloßen Annex der Laufbahnentwicklung der Verwaltung herabzustufen. Die jetzt beabsichtigten Verschlechterungen würden für die Masse der Kolleginnen und Kollegen im mittleren Dienst beruflichen Stillstand und für die Kolleginnen und Kollegen im gehobenen Dienst vorhersehbaren Frust wegen mangelnder Entwicklungsmöglichkeiten trotz Bachelor –Abschluss nach sich ziehen. Dies sei unverantwortlich. Die GdP erinnerte die Regierungspolitiker daran, dass die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion am 6. Oktober 2010 gemeinsam einen Entschließungsantrag im Deutschen Bundestag verabschiedeten, der eine Unterstützung der Bundespolizistinnen und –polizisten und ein Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzept forderte. Dies sei nun einzulösen und die willkürlichen Verschlechterungen bei den Aufstiegsmöglichkeiten zu streichen. Es geht nach GdP-Auffassung letztlich um die Glaubwürdigkeit der Regierungskoalition gegenüber den Polizeibeschäftigten des Bundes. Die bisherigen politischen Zusagen zur Verbesserung des Laufbahnrechts zum Aufstieg, zum besseren Ausgleich von Schicht- und Einsatzdienstbelastung durch Neugestaltung der Zulagen und des Zusatzurlaubs stehen seit Jahren im Raum und wurden von der Politik nicht eingelöst. Jetzt müssten den politischen Worten jedoch endlich Taten folgen. Dr. Stefan Ruppert und Gisela Piltz betonten, dass sie mit den Positionen der GdP inhaltlich nicht auseinanderliegen und unser Anliegen teilen. Die liberalen Innenpolitiker wollen sich – auch wenn Laufbahnrecht nicht unmittelbare Parlamentssache ist - dafür einsetzen, dass erst ein Personalmanagement- und Personalentwicklungskonzept für die Bundespolizei auf den Weg gebracht wird, an dem sich dann die laufbahnrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten orientieren. Zudem müsse erst das bisherige Aufstiegsverfahren im Rahmen des Attraktivitätsprogramms (wie seit 2007 angekündigt) evaluiert und die Ergebnisse auf den Tisch gelegt werden, bevor über Entwicklungen nach 2015 entschieden werden könne.
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