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Wer bekommt was? - Bundesinnenministerium erklärt Besoldungswirrwarr im Osten nach dem 01. Januar 2008

euro1.jpgHilden/Berlin. Ausländische Besucher konnten noch nie verstehen, wie es in einer Bundespolizei zwei Besoldungen geben kann. Die Gewerkschaft der Polizei zählt auf ihrer Website schon den Countdown. Manche sehen den 1. Januar 2008 als Tag des Aufbruchs. Nicht nur in ein neues Jahr, sondern vor allem in eine gerechtere Zeit, in der gleiche Arbeit mit gleichem Lohn bezahlt wird. Wenigstens für einige, aber noch nicht für alle. Der Bundestag beschloss schon vor drei Jahren, dass die niedrigere Ost-Besoldung für Bundesbeamte am 31.12.2009 endlich auslaufen soll. Für Beamtinnen und Beamte im Osten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 9 soll sogar schon am 31. Dezember diesen Jahres Schluss mit der Besoldungsdiskriminierung sein. Das Bundesinnenministerium beantwortete nun einige sich daraus ergebende offene Fragen. Die unterschiedlichen Angleichungstermine dürften vor allem neue Gruppen und Grüppchen von Begünstigten und Benachteiligten schaffen. Gut weg kommen die Anwärterinnen und Anwärter. Sie erhalten ab dem 01. Januar 2008 unterschiedslos gleiche Anwärterbezüge, egal, welche Institution sie einstellte. Auch nach ihrer Ausbildung erhalten sie wie dann alle Beamtinnen und Beamten im mittleren Dienst sowie im Eingangsamt des gehobenen Dienstes (Polizeikommissar/in, Zollinspektor/in, Regierungsinspektor/in, alle Besoldungsgruppe A 9) volle Bezahlung. Unübersichtlicher wird es bei den Aufstiegsbeamten im Osten. Zwar bekommen auch die Polizeihauptmeister volles (West-)Gehalt und behalten es auch, wenn sie später zum Polizeikommissar ernannt wurden. Unklar war aber bisher, wie es sich bei Polizeihauptmeistern verhält, die eine Amtszulage erhalten, und wie diese nach einem Aufstieg umgewertet wird. Das Bundesinnenministerium stellte nun in einem Schreiben an den Hauptpersonalrat der Bundespolizei klar, dass auch die Amtszulage für Polizeihauptmeister ab dem 01.01.2008 in voller Höhe, das heißt nach Westgehalt, ausbezahlt wird. Auch nach einem Aufstieg mit anschließender Ernennung zum Polizeikommissar wird die dann fällige Ausgleichszulage in voller (West-)Höhe gezahlt. Wird ein Beamter oder eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 9 jedoch befördert, so werden die Beförderten wieder auf Ostniveau zurückgestuft. Der oder die Beförderte erhält dann (wieder) nur noch 92,5 Prozent der Besoldung aus der dann neuen Besoldungsgruppe A 10. damit bleibt von der Beförderung kaum etwas im Portmonee. Dies soll noch bis zum 31.12.2009 andauern. Die Regelung ist für die Betroffenen noch irrationaler als die vorherige. Denn auf einmal wird beruflicher Aufstieg, Engagement und Führungsverantwortung mit weiterem Lohnabzug bestraft. Und mit unterschiedlichen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen in Ost und West kann so eine Gesetzesregelung nicht begründet werden. Beamtenrechtler sehen hier das so genannte Abstandsgebot und den Grundsatz der Besoldung je nach Verantwortung verletzt. Rechtsstreite dürften da nicht lange auf sich warten lassen. Angesichts der guten Haushaltssituation des Bundes und der Föderalismusreform, wonach der Bund nur noch für seine eigenen Beschäftigten Gesetzeskompetenzen hat, werden Forderungen nach Angleichung unterschiedslos für alle Besoldungsgruppen zum 01.01.2008 lauter. Nach überschlägigen Gewerkschaftsrechnungen würde eine sofortige Angleichung nur ca. 20 Millionen Euro pro Jahr kosten – eine verschwindend kleine Summe im Haushalt des Bundes, aber ein großer Schritt zur tatsächlichen deutschen Einheit. Auch für die Arbeitnehmer des Bundes im Osten könnte die entsprechende Tarifklausel angesichts der guten Wirtschaftssituation bereits jetzt abgeändert werden. (sh)
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