Zum Inhalt wechseln

Grenzschutz als Symbolpolitik

Gastkommentar in der Mittelbayerischen Zeitung (Fr, 29.06.18) von Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei [caption id="attachment_13437" align="alignleft" width="400"] Jörg Radek, GdP-Vorsitzender in der Bundespolizei[/caption] Laut Verfassung obliegt der Grenzschutz der Bundespolizei. Die gegenwärtige Diskussion der Unionsparteien um den Grenzschutz verwundert, denn die rechtliche Regelung um den Streitfall „Zurückweisung“ ist eindeutig: Wenn die Einreise aus einem sicheren Drittstaat erfolgt oder ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, muss die Bundespolizei in allen Fällen der Einreise von Schutzsuchenden über den Landweg eine Zurückweisung in den Nachbarstaat vornehmen oder eine Einreiseverweigerung aussprechen. Seit Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu Österreich im September 2015 macht die Bundespolizei aber auf Anordnung des damaligen Bundesinnenministers de Maizière „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen“ von dieser gesetzlichen Pflicht keinen Gebrauch. Schon damals ein starkes Symbol. Bereits im Dezember 2015 baten wir die Bundeskanzlerin schriftlich darum, wieder umfänglich zur regulären grenzpolizeilichen Arbeit zurückzukehren. Doch die Ministeranordnung blieb bestehen. Die Bundestagswahlen 2017 brachten uns schließlich einen neuen Innenminister, aber keine Aufhebung der de Maizière’schen Weisung. Stattdessen schafft Seehofer neue Symbolpolitik: Bereits registrierte Schutzsuchende sollen an der deutschen Grenze zurückgewiesen werden. Diese Praxis würde eine Änderung des EU-Rechts bedeuten. Der Minister setzt allerdings nicht auf europäisches Einvernehmen, sondern auf den nationalen Alleingang. Aber sein Vorschlag setzt bilaterale Absprachen voraus: Warum sollten die österreichischen Behörden einen Fall abgewiesener Erstregistrierung aus Bulgarien aufnehmen? Auch die Anordnung Personen mit Wiedereinreiseverbot sollen an der Grenze abgewiesen werden, setzt die Symbolpolitik fort. Denn das ist bereits bestehende Praxis! Richtig ist: Das Regelwerk für einen europäischen Grenzschutz muss überarbeitet werden. Es soll weiterhin die Freizügigkeit des Personen- und Warenverkehrs gewährleisten, aber vor Missbrauch schützen. Der europäische Außengrenzschutz muss gestärkt werden. Aber solange dieser nicht funktioniert, braucht es ein Netzwerk innerhalb von Europa, das die bestehenden Sicherheitsaufgaben bewältigt. Mit flexiblen, lagebildabhängigen Kontrollen – und zwar EU-konform und nicht nur in Bayern.
This link is for the Robots and should not be seen.