Zum Inhalt wechseln

Body Cam: Ein geeignetes Mittel zum Schutz der Polizei?

Das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel einer "Verbesserung des Schutzes von Polizistinnen und Polizisten sowie anderen Einsatzkräften vor gewalttätigen Übergriffen" ist uneingeschränkt zu begrüßen. Unter anderem wird eine verbesserte Ausstattung mit Videotechnik erwogen. Eine Möglichkeit dafür ist der Einsatz sogenannter „Body Cams“. Body Cams sind an der Uniform getragene Videokameras, die bei Bedarf zur Aufzeichnung des Verhaltens des polizeilichen Gegenübers genutzt werden können und so die Polizistinnen und Polizisten vor Übergriffen schützen sollen. Die kleine Körperkamera zeichnet jedoch nur Bilder auf – keinen Ton. Sie darf nur bei Einsätzen, wie Kontrollen oder dem Schlichten von Streitigkeiten, aktiviert werden und nicht ständig eingeschaltet sein. Neben der Diskussion um die polizeiliche Geeignetheit dieses Einsatzmittels, ist auch besonders auf die Wahrung der Rechte der Bürger zu achten. In Hessen findet derzeit ein Pilotprojekt in Einsatzbereichen mit besonderer Gefährdung für die Einsatzkräfte statt. Der Einsatz der Body Cam erfolgt offen. Damit ist sichergestellt, dass das polizeiliche Gegenüber weiß, dass sein Verhalten dokumentiert wird. Diese Dokumentation schützt die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen vor unwahren Beschuldigungen und langwierigen Ermittlungen. Die Erfahrungen sind bisher positiv. So wurde Gewaltbereitschaft reduziert, wenn der Hinweis auf den Einsatz der Body Cam erfolgte. Auch die Akzeptanz in der Öffentlichkeit scheint gegeben zu sein. Die Bundespolizei wurde beauftragt, eine Bewertung des möglichen Einsatzwertes in ihren Aufgabenbereichen zu erstellen. Dabei werden die bisherigen Erkenntnisse der hessischen Polizei berücksichtigt. Als GdP begrüßen wir die Bemühungen des Dienstherrn, den Schutz für die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen zu verbessern. Durch die Einbindung des Bezirkspersonalrates wird auch deutlich, dass dem Bundespolizeipräsidium an der Akzeptanz einer Body Cam durch die Beschäftigten gelegen ist. Gilt es doch auch, die mit der Datenaufzeichnung und möglichen Nutzung verbundenen Auswirkungen auf die Einsatzkräfte zu bedenken. pdf Artikel zum Ausdrucken
This link is for the Robots and should not be seen.