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Sachstand zum Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG)

Bereitschaftspolizei.

Die Kabinettsbefassung ist für den 03.07.2019 beabsichtigt. Die 1. Lesung im Deutschen Bundestag soll noch vor der Sommerpause stattfinden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, so die aktuelle Planung.Wichtige Punkte dieses Gesetzes sind u.a. die von uns immer geforderten Zulagen für

die Personenbegleiter LUFT, BFHu und Absicherung unserer KollegInnen bei Auslandseinsätzen sowie die Sicherheitszulage für den Verwaltungsbereich. Die Zahlung der Sicherheitszulage, die für den Verwaltungsbereich bereitsteht,  wollen wir auch für unsere Tarifbeschäftigen umsetzen. Hierzu ist die GdP in Gesprächen mit dem BMI. Die geplante Erhöhung der Polizeizulage auf 190 € begrüßen wir ausdrücklich. Viele Thematiken sind aber noch nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt. So setzen wir uns weiterhin für die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, Aufnahme von weiteren Einsatzkräften der BP in die Erschwerniszulagenverordnung sowie für Verbesserungen im Bereich des Familienzuschlages und der Wiedereinführung von Zulagen für höherwertige Tätigkeiten ein. 

 

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