Maßnahmen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit und zum Schutz der Beschäftigten in der Corona-Lage
Updat 27.01.2021
Nur das notwendigste Personal soll in unseren Abteilungen vor Ort sein, um die Funktionalität zu erhalten sowie die notwendigsten Aufgaben zu erfüllen. Aus- und Fortbildung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Die Praktika der AnwärterInnen in den Standorten sind unter strenger Einhaltung der COVID-19 Richtlinie durchzuführen.
Gemäß dem eindringlichen Appell unserer Bundesregierung sowie der in dieser Woche in Kraft getretenen Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es dringend geboten, die zur Verfügung stehenden Elemente wie Homeoffice und häusliche Bereitschaft zur flächendeckenden Vermeidung von Kontakten nach den Vorgaben (z.B. vorgeschalteter Abbau von Mehrarbeit) umzusetzen.
Die Gesundheit aller KollegInnen und die Einsatzfähigkeit der Bundesbereitschaftspolizei
hat hier im Vordergrund zu stehen.