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Maßnahmen der Direktion Bundesbereitschaftspolizei zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit und zum Schutz der Beschäftigten in der Corona-Lage

Updat 27.01.2021

Fulatal.

Die aktuelle COVID-19 Richtlinie der Direktion Bundesbereitschaftspolizei wurde in der Sitzung des Gesamtpersonalrates erörtert. Aus unserer Sicht sind die dort aufgezeigten Möglichkeiten geeignet, den Gesundheitsschutz der Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten. Allerdings werden die festgelegten Möglichkeiten nicht in allen Abteilungen konsequent genutzt. In einem Gespräch mit Präsident Sieber hat der Vorstand des GPR erneut eindringlich gefordert, alle Möglichkeiten zur Ausdünnung der MitarbeiterInen in den Standorten konsequent zu nutzen und insbesondere auf die Umsetzung der Instrumente Homeoffice und häusliche Bereitschaft hinzuwirken. Hier sehen wir noch deutliche Verbesserungsmöglichkeiten. Die Abteilungen sind gefordert, in ihrer Zuständigkeit alle Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Die Anordnung von Rufbereitschaft soll nur außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgen. Ansonsten ist häusliche Bereitschaft für die regelmäßige Arbeitszeit anzuordnen. Unsere Forderung:

Nur das notwendigste Personal soll in unseren Abteilungen vor Ort sein, um die Funktionalität zu erhalten sowie die notwendigsten Aufgaben zu erfüllen. Aus- und Fortbildung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Die Praktika der AnwärterInnen in den Standorten sind unter strenger Einhaltung der COVID-19 Richtlinie durchzuführen.

Gemäß dem eindringlichen Appell unserer Bundesregierung sowie der in dieser Woche in Kraft getretenen Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es dringend geboten, die zur Verfügung stehenden Elemente wie Homeoffice und häusliche Bereitschaft zur flächendeckenden Vermeidung von Kontakten nach den Vorgaben (z.B. vorgeschalteter Abbau von Mehrarbeit) umzusetzen.

Die Gesundheit aller KollegInnen und die Einsatzfähigkeit der Bundesbereitschaftspolizei

hat hier im Vordergrund zu stehen.

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