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#GdPimPersonalrat

Aus den Fraktionen im Haupt- und Bezirkspersonalrat

Berlin/Bonn, 11.02.2021.

Regelungen zur Laufbahnausbildung während der Pandemie, Konzepte für den Digitalfunk und die Technischen Einsatzgruppen der Spezialeinheiten, Beförderungsmöglichkeiten und vieles mehr stand in dieser Woche auf den Tagesordnungen des Hauptpersonalrats und des Bezirkspersonalrats. Letzterer konnte Präsidentin Hercher begrüßen, die interessante Details zu den Auswirkungen des BREXIT und viel versprechende Aussichten zur Entwicklung mobiler Arbeitsmöglichkeiten im Zoll erläuterte.

Ausrüstung und Arbeitsweise der Technischen Einsatzgruppen der Spezialeinheiten (TEG)

Der Bezirkspersonalrat befasste sich mit der Einführung eines Konzeptes zur Ausrüstung und Arbeitsweise der Technischen Einsatzgruppen der Spezialeinheiten der Bundeszollverwaltung. Auch wenn das Konzept im Grundsatz gute Ansätze bietet, sah die GdP-Fraktion vor allem in den Bereichen der Personalausstattung und Dienstpostenbewertung Nachholbedarf. Vor dem Hintergrund der technisch immer komplexeren Lagen, des vermehrten Einsatzaufkommens und eines immer weiter steigenden Fortbildungsbedarfs der Einsatzkräfte, erscheint der aktuelle Personalansatz als zu gering. Der Bezirkspersonalrat forderte die Verwaltung auf, das Konzept in diesen Punkten nachzubessern. Wir bleiben weiter am Ball.

 

Ausschreibungen im mittleren Dienst

Beförderungsreife Zollhauptsekretär*innen, denen noch kein Dienstposten der Besoldungsgruppe A9m übertragen worden ist, können in den nächsten Wochen auf entsprechende Stellenausschreibungen hoffen. Ebenso steht noch die sukzessive Ausbringung von Dienstposten im Rahmen der Anhebung der Stellenobergrenzen aus.

 

FIU soll personell aufgestockt werden

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) soll erneut personell aufgestockt werden. Als Begründung wird ein zu erwartendes erhöhtes Meldeaufkommen angeführt. Aus den im Jahr 2017 ursprünglich geplanten knapp 170 Beschäftigten werden nun über den bis jetzt noch nicht erreichten Zwischenschritt von über 400 Beschäftigten demnächst über 700 Beschäftigte angestrebt. Derzeit verfügt die FIU über knapp 400 Stammbeschäftigte. Diese Zahlen offenbaren, dass es wieder zu einer Vielzahl von Aushilfen kommen muss, die die FIU unterstützen sollen.

Während kriminalpolitische Fachleute darauf hinweisen, dass der neue „All-Crime-Ansatz“ im Geldwäschetatbestand zu keiner signifikanten Steigerung des Meldeaufkommens führt, begründet die Zollverwaltung mit diesem Ansatz unter anderem den nötigen Personalaufwuchs. Im Ergebnis führt diese Einschätzung zu einer Vielzahl von erforderlichen Abordnungen an die FIU, die aller Voraussicht nach zu keiner besseren Bearbeitung führen.

Die Probleme in der FIU sind eher in den nicht ausreichenden Datenzugängen, der eingesetzten IT und der strategischen Ausrichtung, statt in der Personalstärke, zu suchen. Einfach immer mehr Personal hilft bei der Lösung der ernsten Probleme wenig und belastet nur noch länger die Dienststellen auf der Ortsebene.

 

Verfahren bei Anträgen zur Genehmigung alternierender Telearbeit

In besonderen familiären oder persönlichen Situationen bietet die alternierende Telearbeit mit verlässlichen Regelungen zur Heimarbeit Entlastung. Pandemiebedingt setzt der Zoll derzeit darüber hinaus überall dort, wo es möglich ist, auf das flexiblere Modell des mobilen Arbeitens. Um Letzteres weiterhin zu ermöglichen sowie im Hinblick auf in Vorbereitung befindliche Anpassungen der Regelungen sollen derzeit Neu- bzw. Verlängerungsanträge ohne Angabe besonderer Gründe zurückgestellt werden.

 

Über weitere Themen, z.B. Zukunftsaussichten zu mobilen Arbeitsmöglichkeiten, berichten wir in Kürze gesondert.

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